Ich möchte hier Mischa ausdrücklich zustimmen, dieses Märchen vom 14 tägigien Rücktritt vom Kaufvertrag hält sich ja schon lange. Dies gibt es NUR bei einem Haustürgeschäft oder Interenetkauf (Fernabsatzgesetz). Sobald Du von Dir aus in einen Laden gehst und Dir ein Produkt anschaust und dieses kaufst, schliest Du einen rechtskräftigen Kaufvertrag.
Evtl. gegen eine Stornogebühr "könnte" der Verkäufer (muss der Verkäufer aber nicht!!) Dich aus dem Vertrag entlassen.
Gruß
Immie
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