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Geld zurück Garantie exklusive Montage/Demontage?

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  #1  
Alt 08.02.2010, 16:24
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 08.02.2010
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Standard Geld zurück Garantie exklusive Montage/Demontage?

Hallo,

ich habe mir vor kurzem ein Wasserbett gekauft, auf dem ich leider überhaupt nicht schlafen kann. Im Verdacht dafür habe ich den Konservierungsstoff Dibromdicyanobutan, auf den ich hochgradig allergisch bin (was ich allerdings erst nach dem Kauf des Bettes erfahren habe).
Jetzt wollte ich das Bett zurück geben (mir wurde ja ein 90 Tage Probeschlafen eingeräumt), aber das wäre dann ohne Kosten für Montage, Demontage und Gratis-Bettlaken (die ich ja gar nicht bezahlt hab oO). Das wäre Summa summarum 337 Euro.
Ist das normal? Also machen das alle Händler so?

Gruß
René
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  #2  
Alt 08.02.2010, 17:15
V.I.P.
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Jetzt wollte ich das Bett zurück geben (mir wurde ja ein 90 Tage Probeschlafen eingeräumt), aber das wäre dann ohne Kosten für Montage, Demontage und Gratis-Bettlaken (die ich ja gar nicht bezahlt hab oO). Das wäre Summa summarum 337 Euro.
Ist das normal? Also machen das alle Händler so?
Das weis ich nicht, unser Händler hat uns angeboten, dass er, sollte man gar nicht mit dem WB zurechtkommen, es wieder zurücknimmt, ohne Extrakosten (solange es ein Standartbett ohne Extras ist). Das haben wir nicht schriftlich fixiert, denke aber, das unser Händler da absolut zu seinem Wort steht.

Ansonsten ist dieses Rückgaberecht absolut frei verhandelbar. Wie äussert sich denn das "nicht schlafen können" ?? Was verstehst Du unter "vor kurzem gekauft" ??
__________________
Unser Bett :Silvaline AGIO 200X220CM DUAL FREEFLOW Softside
Von Wasserbetten Kainz in Buchloe
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  #3  
Alt 08.02.2010, 17:31
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Das nicht schlafen können äußert sich durch Juckreiz nach ca. 1,5 Stunden auf dem Bett liegen.
Und vor kurzem heißt Anfang Januar.
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  #4  
Alt 08.02.2010, 17:44
V.I.P.
 
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Also,
ich kenn diesen Juckreiz, wenn ich im Hotelbett geschlafen habe. Kanns auch am Bezug/Topliner/Auflage liegen ??
Was hat denn das Bett (oder hätte) gekostet ??
__________________
Unser Bett :Silvaline AGIO 200X220CM DUAL FREEFLOW Softside
Von Wasserbetten Kainz in Buchloe
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  #5  
Alt 08.02.2010, 18:36
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Sagen wir mal so, ich höre nicht zum ersten Mal, dass diese Kosten anfallen.
Wie schon gesagt, dass wurde sicher alles im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.

Immies Frage nach dem Bett und ins besondere nach der Auflage finde ich auch sehr interessant!
Über welches Bett sprechen wir denn überhaupt?
__________________
LG, Amazone
Ein Hardside, Dual, 200x220, geliert und ein Softside, Mono, 180x220, mittelberuhigt

"Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann"

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  #6  
Alt 08.02.2010, 18:41
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Entweder steht sowas in den Geschäftsbedingungen fixiert (unwahrscheinlich), oder separat schriftlich fixiert.

Wenn in beiden die Bedingungen deines Rückgaberechtes nicht fest fixiert wurde und du auch nach den Bedingungen nicht gefragt hast, dann brauchst du nicht zu jammern, denn du bist selbst schuld für deine Blauäugigkeit.

Genau wie die übliche "5 Jahre Garantie". Darunter kann sich von "du kriegst gar nichts und wenn nur mit Zuzahlung" bis zu "reibungsloser kostenloser Ablauf" alles verstecken. Klug ist wer sich Bedingungen die mit einem Geschäft oder Service zusammenhängen gut durchliest und vergleicht.
__________________
+++ Aqua Comfort Wasserbett +++
Modell: Softside Inside XL mit Deluxe und Superior Ausstattung Dual 70% und 50% gedämpft mit La Bottega Designerbett und Spiegelpodest
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  #7  
Alt 08.02.2010, 22:45
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Zitat:
Zitat von Amazone Beitrag anzeigen
Über welches Bett sprechen wir denn überhaupt?
"Wasserbett Classic Mono 140/220 Stabilisierung F6" vom WBD.
Die Auflage ist eine Lyocell-Auflage, Preis inkl. Montage 1100 Euro.
Sowohl das Gummi, als auch die Auflage wurden in einem Allergietest bereits getestet. Beides negativ.
Topliner benutz ich keinen und die Laken sind dieselben geblieben (vom vorigen Bett).
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  #8  
Alt 08.02.2010, 23:17
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Das sollte eigentlich in den ABG drinnen stehen.
Ansonsten gilt das BGB das eigentlich immer sehr ausgewogen ist und wenn es nach mir als Kunde geht, könnte ich gut auf Bestimmungen aus den AGB (die in sicherlich 90% der Fälle eh wirkungslos sind) verzichten. Was nun das BGB dazu sagt, weiß ich nicht. Da wirst du im Zweifelsfall einen Anwalt fragen müssen.

Rein aus der Logik (und das BGB ist meist logisch) würde ich sagen, das die Vereinbarung nur das Produkt betreffen und nicht die Dienstleistung drum herum.

Tipp: selber abbauen und es wieder zum Händler bringen. Für mich eine ausgewogene Risikoteilung. Der Händler hat eh den größeren Schaden!

Geändert von admin (08.02.2010 um 23:24 Uhr).
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  #9  
Alt 09.02.2010, 01:10
Benutzerbild von Ancat
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Wasserbetten Lübeck, oder ein anderere Händler von WBD hat das mal irgendwo hier geschildert mit dem Rückgaberecht. Finde leider den Beitrag nicht mehr.
Steht aber ganz bestimmt im Vertrag, daß die 90 Tage nicht ohne Geldverlust zu verstehen sind.

Zitat:
Sowohl das Gummi, als auch die Auflage wurden in einem Allergietest bereits getestet. Beides negativ.
Topliner benutz ich keinen und die Laken sind dieselben geblieben (vom vorigen Bett).
Versteh ich jetzt nicht ganz. Mit Gummi meinst du das Vinyl, oder? Wenn aber alles getestet ist und nichts drin ist, woher dann deine Vermutung mit dem Dibromdicyanobutan (kenn das gar nicht...) Ist sowas evtl. im Conditionierer?
__________________
Liebe Grüße

Ancat

Unsere Häupter ruhen auf einem
Blutimes BluSymphony
200x220 Softside Dual, re+li F4+LS, Akva-Massagesystem, Carbon Heater, Topliner, Thermotrennkeil, Isolierung, Kaschmirauflage, Schubladensockel in ahorn/silber
die Maus auf Akva Junior 100x200, F2, Boleroauflage,
Box-Schubladensockel und Isolierung

von Wasserbetten Kainz aus Buchloe

Ich bin dafür verantwortlich was ich schreibe, nicht was du versteht und es ist immer nur meine persönliche Meinung!
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  #10  
Alt 09.02.2010, 01:59
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Beim Test werden nur ganz kleine Mengen getestet, daher wohl der Negativtest.
Da die Matratze allerdings n bissl größer ist, ist es vermutlich so, dass da einfach die entsprechende Menge vorhanden ist.

Oder worauf kann man an nem WB noch reagieren?
Wenn nicht auf Auflage, Konditoner (auch getestet, negativ) oder Laken?
Das Holz ist Auszuschließen.

Das Thema Rückgabe hat sich allerdings geklärt. Im Vertrag war noch ne Extra Seite drin, wo die einzelnen Punkte geklärt wurden. (Hatte die AGB vorher nur im Internet durchgelesen und da wird auf den Fall nicht explizit eingegangen, daher meine Frage hier im Forum.)
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