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Nach 5 Monaten Stutzen defekt und musse Fahrtkosten bezahlen

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  #1  
Alt 04.01.2008, 20:04
Foci
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Nach 5 Monaten Stutzen defekt und musse Fahrtkosten bezahlen

Hallo zusammen,

mein Einfüllstutzen war defekt. Wurde anstandtlos vom Monteur des Herstellers gewechselt. (Materialfehler)

Musste aber die An- und Abfahrskosten bezahlen: 70 Euro

Ist das rechtens und richtig?

Bin für jede Hilfe dankbar

Gruß

Foci
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  #2  
Alt 05.01.2008, 09:47
Benutzerbild von Evelin
V.I.P.
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: Bielefeld
Beiträge: 1.037
Standard

An- UND Abfahrt geht schonmal rechtlich nicht. Geht nur Anfahrt.
Der Rest hängt von den Geschäftsbedingungen und den Garantiebedingungen ab. Deswegen immer vorher gründlich lesen, auch wenn es Rechtslatein ist und sich oft positiver anhört als es am Ende wirklich ist.
__________________
+++ Aqua Comfort Wasserbett +++
Modell: Softside Inside XL mit Deluxe und Superior Ausstattung Dual 70% und 50% gedämpft mit La Bottega Designerbett und Spiegelpodest
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  #3  
Alt 06.01.2008, 16:02
Foci
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Evelin,

vielen Dank schonmal.

Hättest du eine Link, wo ich das "rechtliche" nachlesen kann?

Danke schonmal
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  #4  
Alt 06.01.2008, 16:25
Benutzerbild von Ingrimmsch
Harmony'st
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 9.405
Standard

Hallo

Hersteller-AGB's sind hier der erste und wichtigste Anlaufpunkt.

Pers. würde ich aber wohl dem Händler meine Meinung dazu sagen und fragen ob das sein echter Ernst ist. Wenn er das unter Kundenservice und -bindung versteht wäre das durchaus für mich immer einen Gedanken wert sich mit einem anderen Händler zu befassen. Da würde er von mir pers. hören. Ich habe selber lange Jahre im Dienstleistungs/Einzelhandel/Und Servicegewerbe gearbeitet wo man schauen musste das die Kunden zufrieden sind und bleiben... da haben wir solche Sachen nie gemacht. Ist nen NoGo egal ob man das Recht hat/hätte/haben könnte was abzurechnen.
__________________
Liebe Grüße
Ingrimmsch

Harmony,200x220 Dekor/Luxus,Dual,Freeflow,Sigma K, Nickyauflage

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  #5  
Alt 06.01.2008, 18:06
Benutzerbild von mischa
Administrator
 
Registriert seit: 18.04.2006
Ort: Schwarzdeutschland (Bayern-Süd)
Beiträge: 5.441
Standard

Da das ganze in der GEWÄHRLEISTUNGSFRIST passiert ist, gelten nicht die Garantiebestimmungen des Händlers oder Herstellers, sondern die gesetzliche Regelung. Deshalb muss ich ausnahmsweise Ingrimmsch widersprechen, die AGB sind hierbei völlig uninteressant.

Demnach hat der Händler bzw. Hersteller alle anfallenden Kosten zu tragen. Für Details bitte ggf. einen Anwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle befragen!
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Fragen bitte im Forum stellen, nicht per PN!
Bin nur selten im Forum, Ihr erreicht mich im Blog.

Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)
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  #6  
Alt 06.01.2008, 21:32
Benutzerbild von Ingrimmsch
Harmony'st
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 9.405
Standard

Hi

Falsch verstanden

Zitat:
Ist nen NoGo egal ob man das Recht hat/hätte/haben könnte was abzurechnen
Ich meinte... im Grunde sollte es dem gescheiten Händler egal sein ob er was anrechnen darf oder nicht oder wie auch immer... er sollte seinem Kunden nach der kurzen Zeit die Sache richten und gut ist. So haben wir (nicht WBett Branche) das auch immer gehandhabt auch wenn wir hätten was abrechnen können. Demnach wären mir die AGB's und Cos so ziemlich schnuppe in der Sache
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Ingrimmsch

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  #7  
Alt 08.01.2008, 12:23
Foci
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ...

Einerseits war ich natürlich heil froh, dass mir so schnell geholfen wurde.
Binnen 24h stand die neue Matratze.

Fand es trotzdem komisch. Mein Händler meinte, sie würden das immer so handhaben?!

Werd mich nochmal bei einer Verbraucherzentrale schlau machen

Vielen Dank schonmal für die Hilfen!!!!
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