Ähm - hier wird wieder mal Garantie und Gewährleistung durcheinander gewürfelt.
Gewährleistung: Gesetzlicher Anspruch, 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass die Ware in Ordnung war, danach muss der Kunde beweisen, dass die Ware mangelhaft war.
In diesem Fall: Die Frist ist um.
Garantie: Eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers oder evtl. auch Händlers, über die Gewährleistung hinaus Leistungen zu erbringen. Garantiegeber nicht mehr greifbar - Ende der Veranstaltung.
Kulanz: Freiwillige Leistung, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Jemand, der Ware mit geringer Marge in den Handel bringt, wird weniger geneigt sein, einen Kunden mit Kulanzleistungen zu erfreuen, als jemand mit höherer Marge. Wobei manchmal Ausnahmen die Regel bestätigen - in beiden Richtungen...
Diese Aussagen von mir sind ganz allgemeiner Natur und stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu einem Hersteller oder Händler.
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Bin nur selten im Forum, Ihr erreicht mich im Blog.
Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)
Geändert von mischa (04.10.2007 um 19:08 Uhr).
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