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Statik mal wieder...

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  #1  
Alt 20.09.2007, 23:44
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 20.09.2007
Ort: NRW
Beiträge: 15
Frage Statik mal wieder...

Hallo zusammen,

wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung (Haus BJ. ca 1950-1960) gezogen.
Passend zur neuen Wohnung haben wir uns ein Softside Bett (1,8x2m) gekauft.
Nun ergab es sich dass während der Anlieferung / Aufbau die Vermieter mitbekommen haben, dass wir ein WB bekommen.
Im Mietvertrag ist nichts ausgeschlossen.
Nun kommt der Vermieter daher und sagt uns: Sorry, das geht mal nicht, die Decken halten angeblich 200kg/qm.
Nun stellen sich mir natürlich verschiedene Fragen:

Nirgends findet man etwas über eingestürzte Decken
Jeder sagt, kein Problem, das hält.
Nirgendwo finden wir wirkliche Details zur Gewichtsverteilung, klar kann ich rechnen Grundfläche *Höhe + Gewicht 2 Personen. Aber inwiefern beeinflussen die Gewichtsverteiler die Verteilung positiv? Gibt es über sowas "offizielle Dokumente" oder Aussagen?
Der Boden ist ein Dielenboden mit einer Balkenkonstruktion (wie wir im Nachhinein erfahren haben), bei dem das Bett kritisch wäre. Wenn allerdings ein WB schon kritisch sein soll, was passiert bei einem vollen Kühlschrank/Bücherregal etc?
Irgendwie suchen wir konkrete Informationen, die beruhigen können, ich habe auch schon einen ersten Kontakt zu einem Statiker, da wir das sicherlich so nicht einfach akzeptieren werden.
Ich habe im Forum schon gesucht und es gibt eigentlich nur positive Aussagen zu dem Thema, aber das hilft uns noch nicht so richtig.
Auf einigen Seiten taucht auch auf, dass die Gesamtgrundfläche des Raums eine Rolle spielt, wie ist das zu verstehen? Das Bett steht an der Wand, nicht mitten im Raum...

Für gute Tipps wären wir wirklich dankbar, da wir weder erneut umziehen noch auf das WB verzichten wollen...

Grüße,

Ganerc

Geändert von Ganerc (20.09.2007 um 23:48 Uhr).
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  #2  
Alt 21.09.2007, 19:38
Meerjungfrau
Gast
 
Beiträge: n/a
Beitrag

Wir haben auch einen Dielenboden mit Balkenkonstruktion. Unser Haus ist an die 100 Jahre alt. Ich mach mir keine Gedanken mit meinem Wasserbett. Aber ich wohne auch nicht zur Miete. Keine Ahnung, ob ein Vermieter ein Waserbett verbieten darf. Hast Du eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung? Dann würde ich dem Vermieter die Policen vorlegen. Am besten Du sprichst auch vorher mit dem Versicherungsagenten, dass Dein Wasserbett auch mitversichert ist. Dann könnte Dein Vermieter doch eigentlich nichts mehr sagen.
Gruß
Meerjungfrau
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  #3  
Alt 21.09.2007, 20:26
Benutzerbild von Ingrimmsch
Harmony'st
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 9.195
Standard

Hallo

Auch ich wohne in einem Haus anno 1900... Echte Lehmwände, Decken usw. 3 Wasserbetten im Haus, Haus steht noch immer.

Hat Dir Dein Vermieter auch verboten eine Einweihungsfeier zu machen? Nicht das da 10 Leute im Flur stehen und das Haus umfällt. 10 Erwachsene sprengen seine Vorgabe schon lange.

Zur Berechnung des Bettes

Ein 1,8x2m Dualsoftsider hat was bei 300-350 Liter Wasser pro Seite. Macht also sagen wir im Schnitt 2x325=650Liter
1Liter Wasser = 1kg

1,8x2m = 3,6m²

650Liter/3,6m² = 180kg/m²

Selbst bei 700Litern bleiben wir noch immer unter 200m². Wenn Dein Vermieter also rechnen kann... dann sollte er schnell die Luft anhalten

Das Wasserbett hat im Sockel Stellkreuze die das Gewicht gleichmässig verteilen! Also keine punktuellen Belastungen. Nicht das man Dir so kommt.

Das vollgepackte Bücherregal, der dicke dicke Kleiderschrank bringen mehr Gewicht auf dem m² als ein Wbett. Da schert sich aber keiner drum.

Außerdem betrifft die Aussage, wenn sie denn überhaupt genau stimmt, dann den frei tragenden Teil der Decke. Das Bett aber wird garantiert an der Raumseite platziert und damit die Wand mit. Oftmals finden sich dann auch noch unter Schlafzimmer Wände und dann hat sich das schon mal ganz gegessen.

Unter unserem Bett ist im alten Haus heute? NIX. Da läuft das Treppenhaus durch. Die Wand am Kopfende hat keine Verlängerung nach unten. Also ist unser Bett ohne jede stützende Wand drunter. Und das in einem Haus das garantiert nicht nach den neuen Baurichtlinien gebaut wurde Wir haben teils noch 100 Jahre alte Eichenbohlen als Grundgerüst zwischen Erdgeschoß und unserem Keller... und selbst da steht nen Wasserbett drauf.

Lass Dir am besten was von Deinem Händler geben. Der hat ja nen direkten Draht zum Hersteller und die können Dir auch genau sagen, was Dein Bett bei maximaler Befüllung (wird ja nie der Fall sein, da es auf Dich angepasst wird mit ca. pro 3kg Körpergewicht minus 1 Liter Wasser) mit dem gelieferten Sockel an Gewicht auf den m² bringt. Das sollte dann ja wohl reichen.
__________________
Liebe Grüße
Ingrimmsch

Harmony,200x220 Dekor/Luxus,Dual,Freeflow,Sigma K, Nickyauflage

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  #4  
Alt 21.09.2007, 21:32
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 20.09.2007
Ort: NRW
Beiträge: 15
Standard

Hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für die Antworten.
Ich selber kann die Argumente auch nicht nachvollziehen.
Gesetzt den Fall, die Decke wäre wirklich so wenig tragend, müßten wir uns ja wirklich ernsthafte Sorgen machen, wenn man einen Kühlschrank oder sowas aufstellt.
Wir haben jetzt beim Händler etwas angefragt, ich hab nen Kontakt zu einem Statiker, wir werden es dem Vermieter vorrechnen, das muß reichen.

Danke + Gruß,

Ganerc
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  #5  
Alt 22.09.2007, 13:35
Benutzerbild von Ingrimmsch
Harmony'st
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 9.195
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Hi

Wollen wir mal hoffen das der nicht taub ist für solche fachlichen Argumente. Mancher Vermieter ist ja ziemlich beschränkt in seiner Aufnahme für Argumente die seine Aussagen entkräften.

So weit ich weiß, bin ja kein Anwalt, kann der Vermieter nicht vorschreiben welches Bett Du benutzen willst. Ebenso wenig wie die Tatsache das er Dir nicht vorschreiben kann wie oft Du den ehelichen Pflichten nachkommst, wie oft Du in der Woche Wäsche wäscht usw. (habe ich bei Vermietern allen ernstes alles schon erlebt).

Das Problem ist ja immer, das man es sich mit seinem Vermieter nicht verscherzen will, vor allem wenn er im selben Haus wohnt. Das versuche ich zu vermeiden.
__________________
Liebe Grüße
Ingrimmsch

Harmony,200x220 Dekor/Luxus,Dual,Freeflow,Sigma K, Nickyauflage

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  #6  
Alt 12.11.2007, 13:47
MartinB
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,
bei der Berechnung der Last pro Quadratmeter darf nicht vergessen werden, dass bei einem klassischen WB-Podest der tragende Rahmen inkl. Gewichtsverteiler wesentlich kleiner ist als die Liegefläche.
Bei einem Bett 180x200, das auf einem "typischen" Podest ruht, beträgt die Fläche, die das Gewicht verteilt, nicht 3,6 m² sondern bloß 2,7 m² (zumindest war es bei meinem alten Wasserbett so, da betrug der Überstand der Bodenplatte über den tragenden Rahmen rundum 12,5 cm).
Was dem obigen Beispiel von Ingrimmsch zufolge nicht 180 sondern 240 kg/m² ergibt.
LG Martin
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  #7  
Alt 12.11.2007, 13:54
Moderator
 
Registriert seit: 04.12.2005
Beiträge: 1.030
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Bei einem Softside ist die "Wasser-"Liegefläche doch komplett auf dem Sockel. Nur der Schaumstoffrand steht sozusagen über. Ich kam bei meinem Wasserbett auch auf ca. 180kg/m².
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  #8  
Alt 12.11.2007, 13:56
MartinB
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Schon klar, aber der Sockel entspricht doch nicht den Abmessungen der Liegefläche (bei der obigen Rechnung z.B. 180x200), wenn es sich um eines dieser weit verbreiteten Standard-Podeste handelt!
LG Martin
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  #9  
Alt 12.11.2007, 14:02
Benutzerbild von mischa
Administrator
 
Registriert seit: 18.04.2006
Ort: Schwarzdeutschland (Bayern-Süd)
Beiträge: 5.440
Standard

180x200 ist NICHT die Liegefläche, sondern das Außenmass mit Schaumrahmen. Der Schaumrahmen hat rundum etwa 8cm Breite, so dass dann eben doch die "Wasserfläche" zu nahezu 100% mit dem Sockel identisch ist.
__________________
Fragen bitte im Forum stellen, nicht per PN!
Bin nur selten im Forum, Ihr erreicht mich im Blog.

Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)
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  #10  
Alt 12.11.2007, 14:10
MartinB
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ja, die Wasserfläche mag ja mit dem Sockel identisch sein (plus/minus), aber denkt doch bitte nochmal kurz drüber nach: Wenn der Sockel (und nur um diesen geht es bei der Krafteinleitung auf den Fußboden) eines als 180x200 verkauften Wasserbetts bloß 155x175 cm misst, dann ist dies auch die Fläche, die das gesamte Gewicht des Wasserbetts auf den Boden überträgt.
Versteht ihr jetzt meinen Einwand?
LG Martin
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