Online-Magazin für Wasserbetten-Besitzer, Interessenten und Händler

Das Who´s Who der Wasserbetten-Branche | Wer, Was und Wie: von Wasserbetten-News erfahren Sie´s zuerst.

Zurück   Betten & Wasserbetten Forum > Wasserbetten > Fragen zu Technik/Zubehör/Pflege

Stinker=Garantiefall???

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.11.2007, 08:29
Bpunkt
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Stinker=Garantiefall???

Hallo Allerseits,

seit guten 2 Jahren sind wir sehr glückliche Wasserschläfer.
Leider hatten wir vor ein paar Monaten einen Umzug bei dem die Nasen der Transportfirma beide Kerne über den Jordan geschickt haben.

War also ein Versicherungsfall und wir haben über das Geschäft wo wir das Bett damals gekauft haben auch neue Kerne bekommen.

Inzwischen haben die aber ihren Zulieferer gewechselt - was ich nicht schlimm fand da die neuen Kerne deutlich besser waren als die ersten.

Leider fing aber vor ein paar Wochen der Kern meines Mannes an zu müffeln. Wasser ist klar, riecht aber nach Moder....

Es kam auch ein netter Herr der Kundenservice und kippte Aquashock hinein und machte den Kern auch von aussen sauber. Sämtliche Auflagen habe ich gewaschen.

Nach 14Tagen habe ich nochmal Condi hinterher gefüllt.

Das Müffeln ist aber nur kurz weg gewesen und ist jetzt wieder extrem.

Ich wollte gerne wissen - was kann ich als nächstes machen und was läuft noch über Garantie?

Der Kern ist ja erst 5 Monate alt. Bis wohin läuft also die Garantie? Ab wann brauche ich einen neuen Kern - und wer bezahlt?

Oder ist das alles mein eigenes Pech?

Ich möchte mich gerne erkundigen bevor ich nochmal mit der Frima telefoniere.

Danke schon mal und viele Grüße
B.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.11.2007, 10:02
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Unterfranken
Beiträge: 15
Standard

Hallo,

mach doch noch mal ein Dip-Test und schau nach, ob das Wasser immer noch verkeimt ist! Denke dies ist so wie so sinnvoll, bevor man den Aqua-Schock reinkippt! Bei Verkeimung riecht das Wasserbett, wurde auch schon öfters hier gepostet! Schau doch einfach mal nach, was die anderen für Erfahrungen damit gemacht haben!

Gruß Bine
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.11.2007, 10:56
Benutzerbild von OnkelTed
V.I.P.
 
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Neunkirchen
Beiträge: 337
OnkelTed eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Das sollte man auf jeden Fall zuerst machen. Ein "richtiger" Stinker riecht nicht nach moder, sondern ziemlich abartig nach Kohl.
Ich denke aber das du mit Garantie da nicht wirklich weit kommen wirst.
Wenn du z.B. beim entlüften irgendetwas an den Fingern oder an der Entlüfterpumpe hast, kann schnell ein Stinktier entstehen (Ich hab mir angewöhnt, jedesmal wenn ich was am Bett mache, vorher meine Hände zu desinfizieren). Also dafür jetzt den schuldigen zu finden, und das auch noch nachzuweisen dürfte unmöglich sein. Aber vielleicht sind die ja auch so kulant wie man es sich erwünscht
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.11.2007, 11:17
Administrator
 
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 3.145
Standard

Die Sache ist so:
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Nachweispflicht beim Handel bzw. Hersteller. Das ist ganz klare Gesetzeslage ohne wenn und aber!

Die Frage ist jetzt ob das Wasser Stinkt oder die Matratze?
Stinkt das Wasser, so ist es kaum ein Produktfehler. Obwohl ich von diversen Ebay Betten schon hörte, das tote Ratten in den verbauten Vlieseinlagen gefunden wurden. Aber, das ist wohl etwas sehr spezielles!

Im Normalfall ist es einfach so, das entweder mit dem Vinyl was nicht stimmt oder das Wasser ist umgekippt. Hier sollte eigentlich der Händler helfen!

Das erste was ich machen würde, wäre ein Bakterientest.
Siehe: http://www.wasserbetten-news.de/fore...rkern-229.html

Wenn der zu keinen Ergebnissen führt, dann schriftlich und per Einschreibe (vor Ablauf der 6 Monate) den Händler, bzw. den Hersteller Informieren. Dann soll der sich Gedanken machen wie er aus der Nummer raus kommt!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 01.11.2007, 11:34
Bpunkt
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ihr drei,

danke schon mal!

habe mir gerade den Test bestellt!

Die Rechnung von der Kernen ist vom 15.06. - da habe ich den November ja noch Zeit.

Im Augenblick ist es schwer zu sagen ob es das Wasser oder das Vinyl ist...die Matratze stinkt nämlich auch - und dadurch ja auch die Auflagen.

Die erste Behandlung hat der Verkäufer auf seine Kosten gemacht.

Wenn also der Test mir sagt das das Wasser verkeimt ist - muß ich dann für weitere Maßnahmen selbst aufkommen?

Was ja komisch ist: die beiden Kerne wurden zeitgleich befüllt - also ein Schlauch vom Wasserhahn mit zwei Anschlüssen zum befüllen - wären da also Keime drin gewesen müsste meine Seite nicht auch müffeln???

fragende Grüße
B.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 01.11.2007, 13:31
Benutzerbild von Amazone
Moderatorin
 
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: ... bei mir zu Hause
Beiträge: 4.120
Standard

Zitat:
Zitat von Bpunkt Beitrag anzeigen
Die erste Behandlung hat der Verkäufer auf seine Kosten gemacht.
Wenn also der Test mir sagt das das Wasser verkeimt ist - muß ich dann für weitere Maßnahmen selbst aufkommen?
Gute Frage.
Eigentlich würde ich "ja" sagen, da die erste Behandlung das Problem nicht gelöst hat. Und wenn er sich bereiterklärt, das Problem auf seine Kosten zu lösen, hat er das bisher ja nun nicht geschafft.
Auf der anderen Seite, muss er das eigentlich nicht.


Zitat:
Zitat von Bpunkt Beitrag anzeigen
Was ja komisch ist: die beiden Kerne wurden zeitgleich befüllt - also ein Schlauch vom Wasserhahn mit zwei Anschlüssen zum befüllen - wären da also Keime drin gewesen müsste meine Seite nicht auch müffeln???
Klingt komisch, kommt aber häufiger vor als man denkt.
Das kann u.a. an unterschiedlichen Temperaturen liegen oder auch daran, dass u.U. nur in einem der Kerne schon von Hause aus Bakterien o.ä. waren und in dem anderen eben nicht, oder, oder...
__________________
LG, Amazone
Ein Hardside, Dual, 200x220, geliert und ein Softside, Mono, 180x220, mittelberuhigt

"Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann"

Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 01.11.2007, 14:18
Benutzerbild von OnkelTed
V.I.P.
 
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Neunkirchen
Beiträge: 337
OnkelTed eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Wenn eine Verkeimung vorliegt, muss diese ja nicht vom befüllen her kommen.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 01.11.2007, 19:14
Administrator
 
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 3.145
Standard

Nun, ich habe mir jetzt mal ein paar Gedanken gemacht, wie ich es sehen würde.

Im Gesetz steht nun ganz klar drin, das innerhalb der ersten 6 Monate der Hersteller nachweisen muss das der Mangel nicht von Anfang an vorhanden war.

Gehe ich nun davon aus das ein Stinker ein Mangel ist dann würde ich es wie folgt sehen.

1. Das Bett wurde dem Kunden Geliefert, Aufgebaut und befüllt übergeben.
Dann muss der Händler nachweisen dass Sie selbst für den Stinker verantwortlich sind.

2. Das Bett wurde geliefert und von Ihnen selber befüllt.
Da der Mangel ja im Wasser auftritt das nicht geliefert (vom Händler eingefüllt) wurde liegt es in Ihrer Verantwortung und damit dürfte die Beweislast dann bei Ihnen liegen.

Ich würde damit Argumentieren das der Händler nur geeignetes Wasser und geeignete Zusatzstoffe für die Erstbefüllung verwenden darf und das auch (wie auch immer) sicherzustellen hat. Das ist zwar nicht fein und eigentlich auch nicht wirklich zumutbar aber Juristisch könnte das durchaus ziehen. Ich bin aber kein Jurist!

Bis heute ist es nicht wirklich geklärt wie Stinker eigentlich entstehen. Teils ist es Bakterienbefall wo es relativ einfach ist Abhilfe zu schaffen. Teils sind es aber auch unbekannte Wechselwirkungen.

Vor gut zwei Jahren habe ich mich mal mit einen Vertreter von Stricker unterhalten der mir von Forschungsarbeiten im Hause Stricker erzählte wo man über Wechselwirkungen mit Arzneimittel forschte ,die der Wasserbetten-Schläfer einnimmt. Die Arzneimittel werden mit dem Körperschweiß ausgeschieden und diffundieren durch die Matratzenhaut in das Wasser.
Zu stoppen sind solch seltene Fälle dann über spezielle Topliner die Stricker dafür entwickelt hat.

Das ist aber nur eine Möglichkeit und kommt zum glück nur extrem selten vor und soll auch nur deshalb gesagt sein, um zu zeigen wie komplex das Thema, und damit eine Beweisführung sein kann.

Geändert von admin (02.11.2007 um 09:18 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 02.11.2007, 05:23
Benutzerbild von OnkelTed
V.I.P.
 
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Neunkirchen
Beiträge: 337
OnkelTed eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Genau, deswegen solltest du einfach auf die kulanz hoffen. Aber so wie die sich ja schon anfanges verhalten haben, denke ich auch, dass es da keine probleme gibt.


@Admin
füge bitte das fehlende "w" ein
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 02.11.2007, 09:10
Administrator
 
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 3.145
Standard

... danke!

Zitat:
Zitat von OnkelTed Beitrag anzeigen
Genau, deswegen solltest du einfach auf die kulanz hoffen.
Nein, genau deswegen solltest man zusehen das die Beweislast beim Händler bzw. Hersteller bleibt!

Man muss allerdings auch nicht mit der großen Keule um sich schlagen wen die Gegenpartei sich eh anständig verhält!

Allerdings sollte man sich auch nicht ohne Deckung in einem Boxring stellen!
Will sagen: Fair bleiben, aber alles tun damit man alle Optionen offen hat!

Geändert von admin (02.11.2007 um 09:30 Uhr).
Mit Zitat antworten

Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.0 RC2