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Vlies zum 2. Mal verrutscht - warum?

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  #1  
Alt 09.08.2010, 07:10
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Standard Vlies zum 2. Mal verrutscht - warum?

Hallo zusammen,

wir haben seit über 10 Jahren ein Wasserbett der Marke "Stretch-Top". Im letzten Jahr stellten wir fest, dass auf der Seite meines Mannes die Vliese verrutscht waren. Einfach so - ohne Umzug o.ä. - Da die Gewährleistung abgelaufen war haben wir eine neue Matratze vom Fachhändler installieren lassen. Richten konnte man das offenbar nicht mehr, es seien wohl die Aufhängungen abgerissen. Nun sind die Vliese erneut verrutsch! Mein Mann schläft normal ruhig und die "sonstigen Aktivitäten" finden auf meiner Seite statt

Müsste hier jetzt wieder eine neue Matratze gekauft werden, wäre das insgesamt die dritte ! Die erste hatte ständig neue Löcher. Wodurch verrutschen ständig die Vliese, was machen wir falsch?

Gewährleistung bekommen wir diesmal sicherlich auch wieder nicht, da ja das Datum der ersten Anschaffung des Bettes zählt !? Die Matratze im letzten Jahr mussten wir auch komplett bezahlen, obwohl es schon die 2. war (die Erste musste ca. 1,5 Jahre davor bereits neu angeschafft werden, wegen der Löcher).

Kann jemand sagen, ob das mit der Gewährleitung so stimmt: "Datum der ersten Anschaffung". Und: was machen wir falsch ?

Geändert von Carmen (09.08.2010 um 07:18 Uhr).
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  #2  
Alt 09.08.2010, 12:26
Benutzerbild von Amazone
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Wieso beziehst du das Datum der ersten Anschaffung auf das ganze Bett?
Mal ganz unverbindlich gesprochen:
Du hast den Kern ca. ein Jahr. Somit sollte das Anschaffungsdatum des Kerns zählen und nicht das des Bettes.
Wo man allerdings vielleicht ein Problem vermuten könnte ist, dass die Vliese wahrscheinlich nicht in der Garantie mit inbegriffen sind.
Garantien sind meist auf die Dichtigkeit des Kerns.
Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall, denn es kann ja bzw. sollte ja nicht angehen, dass das Vlies so schnell wieder verrutscht.
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LG, Amazone
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  #3  
Alt 09.08.2010, 20:12
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Hallo Amazone, herzlichen Dank für deine Antwort. Im letzten Jahr, als in der Matratze, die erst 1,5 Jahre alt war, das Vlies verrutscht war, erklärte uns das der Händler so. Ab Kaufdatum des gesamten Bettes würde die Garantiezeit zählen. Bei Geräten z.B. stimmt dies auch (geht die Kaffeemaschine innerhalb der Garantie kaputt und man bekommt "kostennlos" eine Neue, fängt ab da die Garantiezeit auch nicht neu an zu zählen). Aber hier bei den W.-Betten, die ja aus einzelnen Komponenten bestehen, bin ich mir da nun auch nicht so sicher. Habe eben auch den Händler erreicht. Er meinte die Firma ITT (Stretch-Top) würde "so dünne" Aufhängefäden benutzen; er wolle sich erkundigen ob sie auf Kulanz tauschen ... schau'n wir mal. Ich dachte auf jeden Fall ich hätte mich damals für ein Qualitätsprodukt entschieden. Teuer genug war es auf jeden Fall.
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  #4  
Alt 09.08.2010, 20:40
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Harmony'st
 
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Hallo

Was hat der Händler denn bitte geraucht?

Zitat:
Bei Geräten z.B. stimmt dies auch (geht die Kaffeemaschine innerhalb der Garantie kaputt und man bekommt "kostennlos" eine Neue, fängt ab da die Garantiezeit auch nicht neu an zu zählen).
Korrekt, da man ja ein Austauschgerät bekommt in GARANTIE. Daher verlängert sich die Garantie nicht.

Bei Euch ist es so das Ihr neue Kerne gekauft habt, für gilt dann die gesetzliche Gewährleistung, auf diese Kerne, da sie nicht in Garantie getauscht wurden sondern ein Einzelkauf von NEUWARE ist.

Kleines Beispiel: Das Auto, mein Lieblingsvergleich. Fährt man sich z.B. beim Abschleppen eines anderen, die Kupplung kaputt innerhalb der Garantiezeit, ist das kein Garantiefall. Logisch. Man muss dann die Kupplung auf eigene Kosten erneuer lassen. Die Garantie des Autos (also aller anderen Teile) ist davon nicht betroffen und verändert sich nicht. Die Ersatzteile der Kupplung hingegen haben, da sie Neuteile im Kauf sind, 2 Jahre Gewährleistung. Daher hebt man die Rechnung auf.

Also: Ihr werdet ja für die neuen Kerne eine normale Kaufrechnung haben. Oder den Kauf der Neuteile anders belegen können (es reichen rechtlich gesehen sogar nur Zeugen, der Bankabbuchungsbeleg bei Kartenzahlung usw) und damit ist die Gewährliestung gesichert. Kann sich der Händler winden wie er mag.

Für mich hört sich das danach an, das er die Problematik mit den Kernen kennt und sich aus der Gewährleistung rausmanövrieren möchte. Denn die muss in erster Linie er leisten.

Problem:
1. Viele Garantien der Hersteller (nicht verwechseln mit der Gewährleistung per Gesetz) klammern die Vliese aus.
2. Nach 1,5 Jahren musst Du als Kunde den Mangel und dessen Ursache eigentlich beweisen.

So meine Informationen... ich bin nur informiert aber kein Rechtsexperte.
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Liebe Grüße
Ingrimmsch

Harmony,200x220 Dekor/Luxus,Dual,Freeflow,Sigma K, Nickyauflage

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  #5  
Alt 09.08.2010, 23:58
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Zitat:
Zitat von Ingrimmsch Beitrag anzeigen
2. Nach 1,5 Jahren musst Du als Kunde den Mangel und dessen Ursache eigentlich beweisen.
sicher? alles andere als 6 monate bis zur beweislastumkehr würde mich schon sehr wundern (eu-richtlinie)...
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  #6  
Alt 10.08.2010, 07:53
Benutzerbild von Ingrimmsch
Harmony'st
 
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Hallo

Zitat:
§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Also: 1 Tag bis Ende 6. Monat: Liegt die Beweislast das es kein Sachmangel ist beim Verkäufer. Ab Anfang des 7.Monats tritt die normale Beweislast ein und der Käufer (Kläger) hat den Beweis zu führen das der Sachmangel schon bei der Übergabe des Gutes vorlag.

Siehe auch
Zitat:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.
Die von Dir angeführte Beweislastumkehr besteht, meint aber das in den ersten 6 Monate der Verkäufer den Beweis zu führen hat, das das Produkt frei von Mängeln war.

Ferner hat sich im Rahmen der Gewährleistung der Händler um das Problem zu kümmern.

In unserem Fall hier: Wäre also die normale Beweisführung nach 1,5 JAhren angezeigt.

Was ein anderes Thema ist, wäre hier die Garantie der Kerne. Die Garantie wird direkt über Hersteller angewickelt und der Händler fungiert hier, wenn überhaupt, nur als Mittelsmann zwischen Kunde und Hersteller. Da die Garantie aber eine freiwillige Leistung ist, muss man schauen ob die Vliese und deren Befestigung von der Garantie erfasst werden.

Ansonsten bleibt noch die Kulanz.

Wenn aber schon wiederholt das selbe Problem auftritt, dann könnte es im Bereich des möglichen liegen, das man als Kunde den Beweis führen kann. Das wäre dann im Ernstfall aber vor Gericht angezeigt. Und das wirft dann wieder Kosten auf.

Ich würde hier ggf. mal selber mit dem Hersteller sprechen. Sofern möglich. Mancher reagiert ja auf solche Fehler so das er das nicht breitgetreten haben möchte sondern ein zufriedener Kunde ihm mehr Wert ist.

Wieviel Gewicht liegt denn im Bett? Unverschämte Frage, ich weiß

Es gab einen anderern Hersteller wo bei erhöhtem Nutzergewicht die Befestigungen mehrfach gerissen sind. Vielleicht ist es hier ähnlich?
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Liebe Grüße
Ingrimmsch

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  #7  
Alt 11.08.2010, 07:40
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Iserlohn
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die wertvollen Antworten und Tipps zum Thema Gewährleistung und Garantie. Manchmal braucht man nur einen kleinen Gedankenanstoß. ;-) Wir werden auf jeden Fall damit argumentieren, dass wir den Kern vom letzten Jahr ja komplett neu gekauft / bezahlt haben und somit die Gewährleistung neu zählen muss. Aber jetzt ist erstmal wieder für ein paar Wochen "auf dem Sofa schlafen" angesagt, da ITT -genau wie im letzten Jahr- wieder Betriebsferien macht :-(
Zum Thema Gewicht: 90 kg, finde ich jetzt für einen Mann nicht übermäßig viel, müsste so ein Bett doch aushalten, oder ? ;-)

Herzliche Grüße
Carmen
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