Da ist nix peinliches dran!
Die Kurznachricht ist mehr für Händler und Hersteller.
Suchst du bei Google z.Bsp. nach BluTimes erscheint am rechten Rand und eventuell, je nach Preis, ganz oben über den regulären Suchergebnissen Werbung.
Nach alter Gesetzeslage hätte unter diesen Keywort nur werben dürften wer vom Markeneigentümer dazu berechtigt war. Nach neuer europäischer Rechtsauslegung und darauf angepassten Google-Adworts-Richtlinien (mit Stand vom 14ten September) kann da jetzt jeder werben der will.
Es wurde in der Vergangenheit eine Reihe von Musterprozessen vor dem europäischen Gerichtshof geführt. Der Argumentation der Richter kann man zwar folgen, aber warum muss man alle Naselang die Dinge anders regeln? Der Rechtssicherheit, tut das aus meiner Sicht nicht wirklich gut! Aber gut, europäische Harmonisierung und Globalisierung heißen wohl die Zauberwörter um es zu begreifen. Hat ja auch was für sich!
