Siehe hier:
Wertersatzpflicht Fernabsatzvertrag
Bin übriegens gerade aus Karlsruhe zurück.
Von NTV habe ich aber keinen Kollegen gesehen.
Zitat:
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"Der Verkauf von Wasserbetten im Internet wird damit deutlich erschwert."
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Mh, der Verkauf von Schrott wird vermutlich schon erschwert.
Wer von den Schrottern clever ist, wird sich zurückziehen oder neue Tricks ausprobieren.
Die Tricks sind vielfältig. Einer währe die Personalisierung des Bettes. Unangreifbar! Beim Ebay wird es bestimmt bald Betten mit dem eigenen Namenszug geben.
Die meisten (zumindest die besseren) Händler gewähren dem Kunden aber eh schon weit längere Rückgabezeiträume als erforderlich. Aus meiner Zeit im Online-Handel kann ich sagen dass bei vernünftiger Qualität von 100 Betten maximal eines zurückkommt.
Mittlerweile (soweit ich weis bereits seit der Niederlage im ersten Gerichtsprozess) übrigens auch der Händler der heute verloren hat.