Ich danke diesem Endverbraucher für seinen Mut diese Sache durchgezogen zu haben. Keinem Internetkäufer ist nämlich genau dieser Umstand, dass ihm die Internethändler eine Rücknahme faktisch verweigern, bekannt. Jetzt müssen sie und das freut mich doch sehr.
BGH stärkt Rechte von Internet-Kunden
Karlsruhe (dpa) - gelöscht!
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Siehe hier: Wertersatzpflicht Fernabsatzvertrag