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Schlafen-Aktuell
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30.05.2008, 08:06
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Guten Morgen zusammen!
Nachdem Wir gestern Nacht ein echt massives Gewitter hatten und ich dann
gleich die Stecker der WBHeizung (iq carbon von TBD) gezogen habe,musste ich doch gleich mal hier nachlesen.Also meine Ängste konntet ihr mir nehmen,aber:
Was ich hier von Versicherungen lesen muss,lässt mich einfach nicht los!
Wir haben wirklich so einiges versichert und was soll ich sagen,wenn man
Sie braucht,sind sie nicht da.
Beispiel 1:
Mein 11 jähriger Stiefsohn war mit Freunden unterwegs.Sie kamen an eine Feldscheune,die nicht abgeschlossen oder gesichert war(nur 3 Seiten
fest zu,an der 4. Seite hängt nur eine Plane).Also,die Kinder rein,drinnen
standen Autos (soll eine Oldtimersammlung sein) und wie Kinder nun mal so sind,auf den Autos rumgeturnt.Verdeck des Cabrios kaputt,einige Dellen
und eine Lampe defekt.Dann kam die Rechnung des Eigentümers über
etwa 8000.-€.Das ganze unserer Haftpflicht gemeldet( wir sind ja versichert)
und,oh Überraschung,die zahlt nicht!
Das ganze geht vor Gericht.Kein Problem,wir haben eine Rechtschutz.
Und,noch eine Überraschung,die zahlt auch nicht!
Aber vielleicht hat ja der ein oder andere,der sich mit Versicherungen auskennt hier,noch einen Tipp für uns,denn uns bringt das auch an den Rand von Gut und Böse (mein Mann ist Alleinverdiener und wir haben 3 Kinder).
Nur so viel zum Thema,der eine lebt mit dem Risiko,der andere ist eben versichert.
Sorry wenn das hier nicht hingehört,aber mir platzte beim Lesen beinahe der Kragen und ich musste es los werden!
Noch eine Bemerkung zum Schluss,wir haben alle Versichrungen bir auf die Hausrat und die Brand für`s Haus und die Kfz-Versicherung gekündigt!
Ganz liebe Grüsse
Passat
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30.05.2008, 16:46
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Administrator
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Registriert seit: 18.04.2006
Ort: Schwarzdeutschland (Bayern-Süd)
Beiträge: 5.441
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Ich habe das Thema mal abgetrennt und in unseren Stammtisch verschoben.
Mit welcher Begründung hat denn die Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens abgelehnt?
Fakt ist: Grundsätzlich ist die HP-Versicherung nur dann schadensersatzpflichtig, wenn der Geschädigte überhaupt einen Schadensersatzanspruch hat. Deshalb ist die Begründung der Ablehnung wichtig. Und Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es auch, unbegründete Schadensersatzansprüche, notfalls vor Gericht, abzuwehren (da ist nicht die Rechtsschutz zuständig).
Allerdings ist bei jeder Versicherung immer das "Kleingedruckte", also die Versicherungsbedingungen wichtig. Deshalb empfehle ich gerne die Einschaltung eines Versicherungsmaklers (bin selber einer), weil der bei der Auswahl der geeigneten Angebote auch die Versicherungsbedingungen berücksichtigen muss (dem Vertreter kann das wurscht sein, der haftet nicht!).
Leider gehen die Versicherungen oft den Weg des geringsten Widerstandes, wenn Du Deine Rechte nicht kennst. Auch da hilft ein Versicherungsmakler - der kennt sie genau! (Oder sollte das zumindest - leider gibt es Nieten in jedem Gewerbe)
Und noch etwas: Die wichtigste Versicherung, die es überhaupt gibt, ist die Privathaftpflicht!!! Unbedingt neu abschließen! Aber eine mit guten Versicherungsbedingungen, versteht sich.
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Fragen bitte im Forum stellen, nicht per PN!
Bin nur selten im Forum, Ihr erreicht mich im Blog.
Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)
Geändert von mischa (30.05.2008 um 16:54 Uhr).
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30.05.2008, 19:15
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Hallo und danke für die Antwort!
Wir hatten meines Erachtens eine seriöse Versicherung(die ,die eigentlich alles bezahlt,Synonym wäre eine Gemeinschaft).Der Versicherungsmakler,hat direkt gesagt,zahlen wir nicht,weil es mutwillige Zerstörung war.Das ist leider nicht
versicherbar,soweit ich weiss.Aber kann ein 11 Jahre alter Junge,etwas mutwillig zerstören,wenn er es nicht als Wertgegenstand erkennt?
Egal,die Haftpflicht geht auch nicht vor Gericht,das sind wir privat.
Danke nochmal,und viel Glück bei Versicherungsfällen für alle !!!
Liebe Grüsse
Passat
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01.06.2008, 20:41
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Administrator
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Registriert seit: 18.04.2006
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Beiträge: 5.441
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Offensichtlich war das kein MAKLER, sondern ein VERTRETER. Und der kann keine verbindliche Aussage treffen, ob seine Gesellschaft leistet oder nicht.
Der richtige Weg wäre: Dem Geschädigten den Namen und die Versicherungsnummer mitteilen, damit der sich selber an Deinen Versicherer wendet. Dann bist Du aus der Sache weitgehend raus.
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