Matratze von Penny fällt bei Stiftung Warentest durch

Umtausch von unbequemer Matratze?


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Technogel-Matratzen in Deutschland

Presseschau Matratzen im August 2011: Stiftung Warentest fällt hartes Urteil über Billig-Matratze vom Discounter Penny; Technogel Sleeping startet ab September den Matratzen-Verkauf in Deutschland; Kann man eine unbequeme Matratze einfach umtauschen?; Und: Ehepaar versteckt Ersparnisse in der Matratze.


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Stiftung Warentest: Mieses Urteil für Penny-Matratze
Einer Matratze, die der Discounter Penny seit der ersten Augusthälfte anbietet, stellt die Stiftung Warentest ein maues Zeugnis aus. Selbst den Preis von 50 Euro nennt test.de „zu hoch“. Die Komfortschaumstoffmatratze Sain Pur hat demnach keinen abnehmbaren Bezug und ist „schlampig genäht“. Außerdem sei durch die Matratze das Lattenrost spürbar, und die angepriesene Sommer- und Winterseite sei eine Mogelpackung, da die Seiten kaum Unterschiede aufweisen. Zudem nutze sich das Material schnell ab und werde zu weich.

Technogel startet in Deutschland
Ab September 2011 wird Technogel Sleeping seine Produkte auch auf dem deutschen Markt vertreiben. Die Matratzen und Kopfkissen sind mit einer Schicht aus Gelwürfeln ausgestattet, die sich dem Körper dreidimensional anpassen. Die „höhere thermische Leitfähigkeit des Materials“ soll das nächtliche Schwitzen minimieren. Die Kissen und Matratzen sollen in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich sein – der Luxus hat seinen Preis: zwischen 1490 und 1790 Euro soll eine Matratze kosten. Schlafen Aktuell bleibt am Thema dran.

Skurril: Geld fast mit Matratze entsorgt
Wie der Südkurier berichtet, hätte ein Ehepaar aus Lörrach den Kauf einer neuen Matratze um ein Haar teuer bezahlt. Ganz altmodisch hatte es die Ersparnisse nämlich nicht zur Bank gebracht, sondern in der alten Matratze gehortet, was der Ehemann aber offenbar vergessen hatte, als er die ausrangierte Schlafunterlage bei einem Recyclinghof abgab. Hilfe fanden die beiden bei der Polizei, die ihnen half, die Ersparnisse in letzter Minute zu retten.

Unbequeme Matratze umtauschen?
In einem Ratgeberartikel befasst sich das T-Online-Magazin mit einer gar nichtmal so uninteressanten Frage: Was ist, wenn man sich beim Matratzenkauf geirrt hat und das unbequeme Stück wieder loswerden will? Kann man es einfach so umtauschen? Der Fall kommt sicher nicht selten vor – man greift bei einem vermeintlichen Schnäppchen zu, ohne vorheriges Probeliegen, und wacht dann gerädert auf, weil man ein schlechtes oder individuell unpassendes Produkt gekauft hat.

Hat man im Internet gekauft, gelte das 14tägige Rückgaberecht – nicht so im Ladengeschäft. Der Verkäufer sei zur Rücknahme nicht verpflichtet, das könne allenfalls eine Kulanzleistung sein. Einzige Ausnahme: Das Produkt weist klare Mängel auf, die beim Kauf nicht bekannt waren. Man solle sich also vorab richtig beraten und sich auch über Umtauschmodalitäten informieren lassen.

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