Unseres Wissens gibt es bisher lediglich zwei unabhängige Test-Berichte zu Wasserbetten. Der eine erschien in der Zeitschrift Öko-Test, der andere wurde von der Stiftung Warentest publiziert.

Beide liegen bereits einige Zeit zurück, dokumentieren also nicht den gegenwärtigen Stand der Entwicklung. Gleichzeitig zeigen die beiden Test-Berichte aber auch, wie schwierig das Thema Wasserbett einzugrenzen ist. Es gibt Hunderte verschiedener Komponenten, die wiederum von Hunderten verschiedener Firmen auf den Markt gebracht werden. Eine Vergleichbarkeit des Produkts Wasserbett ist daher äußerst schwierig.

Im Fall der Stiftung Warentest fiel das Urteil beispielsweise deshalb so negativ aus, weil gar kein Wasserbett getestet wurde – oder genauer: nicht die Vinyl-Matratze eines Wasserbetts – sondern lediglich ein Schlauchsystem, das mit Wasser befüllt wurde. Doch dazu an anderer Stelle mehr. Der Link zu dem Artikel wird bald auf dieser Seite platziert.

Grundsätzlich aber ist anzumerken: Daraus der gesamten Wasserbetten-Branche den Strick zu drehen, ist ungefähr so, als würde man einen VW Polo messen und hinterher enttäuscht abwinken, weil er keine 250 km/h fährt, wenig Platz bietet und außerdem keinerlei Komforteinrichtungen aufweist.

Bei Wasserbetten ist es nun mal wie bei anderen Produkten auch: Es gibt A-Ware und es gibt B-Ware und eben auch C-Ware. Letztere hat die Stiftung Warentest getestet.

In der Ausgabe der Zeitschrift Öko-Test, von Jan/Feb 2001 erschien ein ausführlicher Artikel in dem neben viel positives aber auch kritischem, ins besondere zu den Heizungen, folgendes zu lesen war:

„Seit Hans-Dieter Petersen sein Haupt auf einer Wassermatratze bettet, hat er keine Probleme mehr mit dem Rücken. Er schläft ruhiger und tiefer und wacht morgens erfrischt wieder auf. Auch mit der Liebe klappe es wunderbar: “Man muss sich nicht so anstrengen”, erzählt der rüstige Rentner. Und sogar seine drei Dackel mögen das Wasserbett. Wenn sie bei Herrchen Mittagsschlaf halten dürfen, schnarchen sie besonders tief und fest, glaubt der Hundebesitzer beobachtet zu haben.“

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