
"Maximale Lieferzeit 2 Wochen"
sehr Kundenfreundlich!
Also wie schon geschrieben, man muss sein Blatt nicht ausreizen. Dein Recht im schlimmsten Fall der Fälle, das du dir einen Händler suchst der sofort liefern kann und eventuelle Mehrkosten muss dann dein Händler tragen. Das muss übriegens kein Butime sein. Wenn das billigst und mindestens gleichwertige Wasserbett was du sofort erhalten kannst, 10.000,- € kostet ist es dein Recht dieses zu kaufen und den Mehrpreis zahlt der Händler! Das macht man aber nur im Ausnahmefall. Ich zumindest würde so etwas nur im allerletzten Fall machen. Kannst dir aber ausrechnen wie weit dir der Händler da noch entgegen kommen kann. Selbst wenn er dir das Bett zum E.K. überlässt, hat er im Vergleich zu deinen rechtlichen Möglichkeiten noch einen Schnapp gemacht.
Ich würde fordern:
3 Spannbetlacken
Eine doppelte Bettwäschegarnitur von Joop oder gleichwertig
und Pflegemittel für mindestens ein Jahr
Im Gegenzug würde ich im eine Fristverlängerung ab sofort für 14 Tage einräumen. Keinen Tag mehr!
Da hat der Händler noch lange keine Miesen gemacht tut im aber weh!
Meine Meinung zur Moral des ganzen: Ein Händler der versprechen nicht einhält, hat am Markt nichts zu suchen. Der macht nur dehnen das Leben schwer und nimmt dehnen einen Teil ihrer Existenzgrundlage die es drauf haben! Ist das ein Ausrutscher (im Einzelfall kann das den besten passieren), wird so etwas den Händler schmerzen aber er wird es überleben. Ist es kein Ausrutscher, soll er besser Taxi fahren gehen und das Geschäft den Profis überlassen!
Liegt das ganze eventuell im Verantwortungsbereich von BluTime (kann dir aber egal sein), kann sich der Händler dort schadlos halten!
Geändert von admin (26.08.2010 um 12:32 Uhr).
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