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Alt 26.08.2010, 17:56
admin admin ist offline
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Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Denn erstens müssen dafür Fristen gesetzt werden, die nicht eingehalten werden ...
Soweit so gut, so selbstverständlich.

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
... und zum Weiteren darf der Neukauf nicht vollkommen ausserhalb der normalen Grenzen liegen ...
Es gibt da definitiv keine Grenze. Außer einer der Vernunft des Vertragspartners, das der sich im Zweifelsfall selber kümmert.
Du musst nicht einmal groß Angebote herein holen. In den nächsten Laden gehen, was kostet das billigste Bett was mindestens Blutimequalität besitzt (da kann man sich dann drüber streiten) und morgen lieferbar ist und gut ist es! Wenn man auf Nummer sicher geht, holt man aber drei Angebote ein. Das kommt im Zweifelsfall bei jedem Richter besser an!

Ich habe so etwas ähnliches mit meiner Videokamera durch. Defekte Kamera geliefert bekommen und die wollten das Ding für 4 Wochen einschicken!

Du glaubst es nicht was die Plötzlich springen konnten als ich schriftlich klar machte das ich meine Rechte kenne, ihnen eine 2tages Frist gesetzt habe und deutlich machte das die gerne die Kamera einschicken könnten, ich mir dann aber für diese Zeit eine Kamera mit 24p Modus leihen werde, oder Sie mir eine für diese Zeit zur Verfügung stellen. Das wollten die nämlich erst nicht weil die keine da hatten! Ging dann aber ganz schnell doch! Aus Mangel an alternativen hätte ich mir sonst nämlich eine Red (extrem teures Profigerät) leihen müssen.

Selbstredend das ich den Brief zusammen mit einem Zeugen persönlich abgegeben habe. Drei Stunden später kam der Anruf, ich solle am nächsten Tag vorbei kommen, man lässt eine Kamera per Privatkurier aus Frankfurt kommen.

Geändert von admin (26.08.2010 um 18:01 Uhr).
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