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Zitat von admin
Ihr habt in eurem Betrieb am Arbeitsplatz sicherlich eine Kaffe-Maschine? Das ist ein für den Arbeitsplatz* nur dann zugelassenes Gerät, wenn es alle zwei Jahre von einem Elektriker auf ordnungsgemäße Funktion geprüft wird.
* Das kenne ich zumindest aus Bayern so. Da das im Grunde niemanden interessiert (auch in Bayern nicht) weis ich jetzt nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
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Das ist nicht nur in Bayern so! "Bewegliche elektrische Betriebsmittel" ,wie das so schön im Amtsdeutsch heißt, müssen auch in NRW alle 2 Jahre überprüft werden. Übrigens sollte auch nach dem Kaffeekochen der Stecker aus der Steckdose

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Gruß bkheiko
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