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Alt 29.10.2010, 17:48
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bkheiko bkheiko ist offline
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Zitat von admin Beitrag anzeigen
Ihr habt in eurem Betrieb am Arbeitsplatz sicherlich eine Kaffe-Maschine? Das ist ein für den Arbeitsplatz* nur dann zugelassenes Gerät, wenn es alle zwei Jahre von einem Elektriker auf ordnungsgemäße Funktion geprüft wird.

* Das kenne ich zumindest aus Bayern so. Da das im Grunde niemanden interessiert (auch in Bayern nicht) weis ich jetzt nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
Das ist nicht nur in Bayern so! "Bewegliche elektrische Betriebsmittel" ,wie das so schön im Amtsdeutsch heißt, müssen auch in NRW alle 2 Jahre überprüft werden. Übrigens sollte auch nach dem Kaffeekochen der Stecker aus der Steckdose
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Gruß bkheiko
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Ich schlafe auf einem Wohnform Hydronova Stoff, 240x240 cm dual, stark beruhigt von der Schlafoase Bensberg
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