Ich glaube du hast Recht und ich werde heute mal an die Schreiben:
schau doch mal bitte in die AGB von King Koil. Punkt 3.2 Wiederrufsfolgen
"kingkoil.de/King-Koil-Deutschland/agbs.html"
Ich glaube du hast Recht und ich werde heute mal an die Schreiben:
schau doch mal bitte in die AGB von King Koil. Punkt 3.2 Wiederrufsfolgen
"kingkoil.de/King-Koil-Deutschland/agbs.html"
Tja, ich bin zwar kein Anwalt aber die AGBs sind gesetzeskonform. Ähnlich formuliere ich das auch bei meiner Bettwäsche. Ich sehe nichts widersprüchliches. Und wenn doch wäre es egal, weil das Gesetz nun mal über AGBs steht! Entscheidend für den Privatkonsumenten ist immer das bürgerliche Gesetzbuch. Keine AGBs dieser Welt können dich als Konsumenten schlechter stellen!
Nachtrag:
Habe gerade nochmal geschaut und verglichen. Die Widerrufsbelehrung ist (aus meiner Sicht) 100% sauber und der übliche Standard. Man scheint das bei King-Koil nur etwas eigentümlich auslegen zu wollen. Ist aber Latte wie die das auslegen wollen. Entscheidend ist wie es der BGH ausgelegt hat. Mehr Rechtssicherheit gibt es nur noch beim europäischen Gerichtshof, wo man sich ganz gewiss nicht mit so einem Pille-Palle beschäftigen wird!
Und noch ein Nachtrag:
Das Urteil: "http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-11&Seite=9&nr=54033&pos=290&anz=305"
Offizielle Pressemitteilung vom BGH: "http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-11&Seite=9&anz=305&pos=290&nr=53841&linked=pm&Blan k=1"
Das sind beides Dinge die im Grunde jedem Kaufmann der im WEB Geschäfte tätigt vorliegen!
Der Entscheidende Tatbestand:
Bla bla bla, und der Händler musste alles restlos erstatten (Punkt)!Das Wasserbett wurde am 1. September 2008 gegen Barzahlung beim Kläger angeliefert. Der Kläger baute das Wasserbett auf, befüllte die Matratze mit Wasser und benutzte das Bett sodann drei Tage lang. Mit einer E-Mail vom 5. September 2008 übte er sein Widerrufsrecht aus.
War im übrigen tatsächlich sehr spannend wie das ausgeht. Den beide Seiten hatten tatsächlich sehr gute Argumente und keiner wusste bis dahin was der Gesetzgeber den nun wirklich will. Und die komplette Branche (inkl. die unterlegene Partei) war sehr glücklich das nun endlich Rechtssicherheit herrscht. Und ein Kaufmann der mit Kaufwiderruf und Wertersatz beruflich zu tun hat und behauptet das Urteil nicht zu kennen, der ist entweder ein Lügner und Betrüger oder ....
Und ganz am Ende auch noch von Interesse und ins deutsche übersetzt: "der vom Gesetzgeber zugebilligte Prüfungsumfang kann nicht eingeschränkt werden."
Was so viel bedeutet wie das Du das Plastikverpackung um die Matratze herum, selbstverständlich entfernen darfst um das Produkt zu prüfen!
Es gibt mittlerweile übrigens tolle Systeme um den Kunden eine Anleitung zu geben, wie Er ein Produkt wie eine Matratze prüfen kann ohne die Sache im Wert zu mindern. Das ginge hier aber zu weit und ich wüsste auch nicht warum ich WEB-Händlern eine kostenlose Nachhilfestunde erteilen sollte.
So kann Er die Matratze jetzt auf jeden Fall wegwerfen, einem anderen Kunden unterjubeln oder selber drauf schlafen!
So etwas nennt man Geschäftsrisiko. Ich habe hier auch noch ein paar Bettwäschen liegen die ich selber nutzen kann. Das gehört in eine saubere Kalkulation einfach mit herein oder man lässt es bleiben im WEB zu handeln. So einfach ist die Welt!
Geändert von admin (28.01.2014 um 12:58 Uhr)
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So
ich habe den Widerruf per Mail verschickt.
Lesebestätigung erhalten.
Jetzt warten wir mal auf die Antwort von KingKoil.
Jetzt würde mich nur noch die Antwort interessieren?
Vermutlich aber werden wir diese, wenn nun alles glatt gegangen ist nie erfahren. Sehr schade!
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Ist noch nichts entschieden!
Sachstand:
Widerruf mit Fristsetzung geschrieben. KingKoil weigert sich vehement die Matratze überhaupt zurück zu nehmen,
selbst mit Wertminderung.
Meine RS-Versicherung hat erst mal einen Mediator anrufen lassen. Der ist auch vor eine Betonmauer gelaufen.
Habe alles einem Vertrags-Anwalt übergeben, der prüft zur Zeit noch (ich warte auf den Rückruf), weil
ich eine Selbstbeteiligung von 250,- Euro habe und die zusätzlich einklagen müsste.
Wenn mir der Anwalt sagt, eventuell Vergleich oder Wertminderung und dann noch die Eigenbeteiligung, dann
werde ich wohl die Matratze im Netz verkaufen. Kommt dann aufs Gleiche raus.
Warten wirs ab. Ich berichre weiter!
Sollte schon einer Interesse an meiner Matratze haben, würde meine Entscheidung leichter ausfallen.
Heute habe ich mir eine Neue gekauft!
Bei Bischoff in Rodenkirchen, super Beratung, tolles Liegegefühl, 4 Wo Umtauschrecht für die Härte, 2 Wo Lieferzeit.
Deutscher Hersteller (Schulz aus Siegen, kennt den einer ???)
Hätte mich aber auch fast für eine AVEBURY entschieden, edel - aus England - handgefertigt - , da hatte ich von Cocoon ein sehr gutes Angebot.
Melde mich wieder
$ronny$
Und ich red schon seit Monaten über die KingKoil-AGBsEs ist zwar traurig, dass jetzt genau das eingetreten ist, was ich befürchtet habe. Aber als ich mir damals eine KK-Matratze kaufen wollte, habe ich mir die AGBs durchgelesen und genau diesen Passus gefunden.
KK macht durchaus gute/preiswerte Matratzen, aber die Regelung des Rückgaberechts ist unter aller Sau. Ich bin gespannt wie es ausgeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Das Amtsgericht Köln (U. v. 4.4.2012, 119 C 462/11 – rechtskräftig) hat in einem ähnlichen Fall damals folgendes entschieden: "Die erkennende Abteilung geht wie die Beklagte davon aus, dass eine fünftägige Nutzung einer Matratze zu Schlafzwecken über den Umfang der Prüfung der Kaufsache hinaus geht, eine derartig genutzte Matratze kann von der Beklagten nicht als neuwertig veräußert werden. Ausreichend zur Prüfung der Qualität der Eigenschaften der Kaufsache wäre die Benutzung für eine Nacht, allenfalls über zwei Nächte, gewesen."
Unterm Strich: Eine Prüfung und 1-2 Nächte Probeschlafen steht jedem zu. Kein Wort davon, dass eine Matratze als Hygieneartikel wie Unterwäsche anzusehen ist. In diesem Fall war "dumm", dass der Verbraucher von sich aus gesagt hat, dass er bereits 5 Nächte drin geschlafen hat. Hätte er den Mund gehalten, hätte er die Matratze direkt zurückgeben können.
Mit der Avebury hättest du auch nix falsch machen können. Avebury gehört zu Staples und die fertigen die Betten für HM the Queen![]()
Amtsgerichtsurteile sind relativ uninteressant.
Wer den besseren Anwalt hat - Ich sage da immer gerne Mietmaul zu, weil es mehr aufs labern als auf das tatsächliche Recht drauf ankommt. - der gewinnt. Mit etwas Geschick bekommt man da die unmöglichsten Sachen durch!
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Hallo Leute
hier mal der aktuelle Sachstand in meinem Fall.
Ihr erinnert euch?
Onlinekauf einer Boxspringbettmatratze bei KingKoil, Lieferung, Widerruf, von KingKoil abgelehnt, Anwalt, Gericht.
Nach einigem Schriftwechsel und div. Stellungnahmen nun ein Schreiben des AG an KingKoil:
"...wird darauf hingewiesen, dass nach Ansicht des Gerichtes die Klage in voller Höhe begründet ist. Der Kläger hat von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch gemacht. Dieses recht ist auch nicht durch § 312 d (4) Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da es sich bei der streitgegenständlichen Matratze um eine solche mit Standartmaß und nicht um eine Einzelanfertigung handelt. Aus Kostengründen wird deswegen geraten, die Forderungen anzuerkennen."
Meine Forderungen waren: voller Kaufpreis + anteilige Lieferkosten + Verzugszinsen
...ich berichte weiter....
Nun habe ich einen Gerichtstermin!!!!!:cool:
KingKoil hat den Hinweis der Richterin ignoriert.
Her W....mann hat sich mal wieder 3 Seiten lang darüber ausgelassen, mir einen arglistigen Vorsatz zu unterstellen
Für Interessierte
Termin am 12.09.2014 um 09,20 im AG Euskirchen
ich berichte weiter
Oh Mann...wenn ich das hier so lese bin ich wirklich froh nicht bei KingKoil gekauft, und anstatt dessen lieber bei einem Fachgeschäft um die Ecke mein Boxspringbett von Velda erworben zu haben.
Bin mal gespannt wie es ausgeht. Ich drück die Daumen.
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