Das ist mal Grundlegend das, was man praktisch zu allen geschäumten Produkten sagen kann!
Deshalb betrachte ich Schaummatratzen, außer sie sind entsprechend billig wie bei Aldi und Co., auch sehr kritisch. Oder anders: Schäume sind meiner Meinung nach, von Natur aus niemals hochwertig und immer die billigste aller Lösungen. Egal ob nun komplette Schaummatratze oder wie bei Dir eine Schaumaufpolsterung.
Und wenn Federkern mit Schaumpolsterung drüber, dann sollte man darauf achten das diese nicht zu dick ausfällt. Und es ist auch eine Frage des eigenen Gewicht. Ich sage mal grob und aus der Lameng (meinem Eindruck) heraus, das ab 80 bis 90 Kg Körpergewicht das abpolstern mit Schäumen eh sehr kritisch ist und in der Mehrheit der Produkte nicht funktionieren wird.
Aber zu deinem Problem im einzelnen.
Ich bin kein Anwalt aber ich würde behaupten das da ein Mangel vorliegt.
Der Hersteller muss für 2 Jahre die Gebrauchsfähigkeit gewährleisten.
Und das schöne, er muss innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen das es kein Mangel ist!
Die Beweislast liegt beim Hersteller!

Nach Ablauf von 6 Monaten liegt die Beweislast dann bei Dir und es wird praktisch unmöglich für den normalen Verbraucher einen solchen nachzuweisen!
Frage: Für welches Gewicht soll die Matratze den geeignet sein und wie viel wiegst Du?
Wenn das zusammenpasst, dann hast Du gute Chancen. Wenn nicht, hast Du den Fehler gemacht.
Einen Beratungsfehler beim Verkäufer müsstest Du dann vermutlich wieder nachweisen. Was schwierig bis unmöglich sein dürfte!
Schmankerl am Rande: Bei Betten Lenth in Gießen wollte mir ein Verkäufer für meine Mutter eine Schaummatratze für über 800,- €, mit den Worten hochwertig, andrehen. Es brauchte keine 2 Minuten bis ich das Geschäft wieder verlassen habe. Verarschen kann ich mich selber besser!
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