Hallo zusammen,
mein Einfüllstutzen war defekt. Wurde anstandtlos vom Monteur des Herstellers gewechselt. (Materialfehler)
Musste aber die An- und Abfahrskosten bezahlen: 70 Euro
Ist das rechtens und richtig?
Bin für jede Hilfe dankbar
Gruß
Foci
Hallo zusammen,
mein Einfüllstutzen war defekt. Wurde anstandtlos vom Monteur des Herstellers gewechselt. (Materialfehler)
Musste aber die An- und Abfahrskosten bezahlen: 70 Euro
Ist das rechtens und richtig?
Bin für jede Hilfe dankbar
Gruß
Foci
An- UND Abfahrt geht schonmal rechtlich nicht. Geht nur Anfahrt.
Der Rest hängt von den Geschäftsbedingungen und den Garantiebedingungen ab. Deswegen immer vorher gründlich lesen, auch wenn es Rechtslatein ist und sich oft positiver anhört als es am Ende wirklich ist.
Wir besitzen ein duales Traumreiter Wasserbett Superior Deluxe mit Isolit und Netbag
Hallo Evelin,
vielen Dank schonmal.
Hättest du eine Link, wo ich das "rechtliche" nachlesen kann?
Danke schonmal
Hallo
Hersteller-AGB's sind hier der erste und wichtigste Anlaufpunkt.
Pers. würde ich aber wohl dem Händler meine Meinung dazu sagen und fragen ob das sein echter Ernst ist. Wenn er das unter Kundenservice und -bindung versteht wäre das durchaus für mich immer einen Gedanken wert sich mit einem anderen Händler zu befassen. Da würde er von mir pers. hören. Ich habe selber lange Jahre im Dienstleistungs/Einzelhandel/Und Servicegewerbe gearbeitet wo man schauen musste das die Kunden zufrieden sind und bleiben... da haben wir solche Sachen nie gemacht. Ist nen NoGo egal ob man das Recht hat/hätte/haben könnte was abzurechnen.
Liebe Grüße
Ingrimmsch
Harmony Dormiflex "Boxspring", 180x210, Doppelboxsockel, Federkern/Federkern/Hybrid, Nickiauflage
Heutiges Gästebett: Harmony WBett -Dekorsystem-, 200x220 Dekor/Luxus,Dual,Freeflow,Sigma K, Nickiauflage
Lesetip >> -- Oft gestellte Fragen ---
--Keine Fragen per PN, dazu ist das Forum da!--
Da das ganze in der GEWÄHRLEISTUNGSFRIST passiert ist, gelten nicht die Garantiebestimmungen des Händlers oder Herstellers, sondern die gesetzliche Regelung. Deshalb muss ich ausnahmsweise Ingrimmsch widersprechen, die AGB sind hierbei völlig uninteressant.
Demnach hat der Händler bzw. Hersteller alle anfallenden Kosten zu tragen. Für Details bitte ggf. einen Anwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle befragen!
Fragen bitte im Forum stellen, nicht per PN!
Bin nur selten im Forum, Ihr erreicht mich im Blog.
Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)
Hi
Falsch verstanden
Ich meinte... im Grunde sollte es dem gescheiten Händler egal sein ob er was anrechnen darf oder nicht oder wie auch immer... er sollte seinem Kunden nach der kurzen Zeit die Sache richten und gut ist. So haben wir (nicht WBett Branche) das auch immer gehandhabt auch wenn wir hätten was abrechnen können. Demnach wären mir die AGB's und Cos so ziemlich schnuppe in der SacheIst nen NoGo egal ob man das Recht hat/hätte/haben könnte was abzurechnen![]()
Liebe Grüße
Ingrimmsch
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Einerseits war ich natürlich heil froh, dass mir so schnell geholfen wurde.
Binnen 24h stand die neue Matratze.
Fand es trotzdem komisch. Mein Händler meinte, sie würden das immer so handhaben?!
Werd mich nochmal bei einer Verbraucherzentrale schlau machen
Vielen Dank schonmal für die Hilfen!!!!![]()