Moin,
ja ich hab die Suche benutzt, bin mir aber trotzdem nicht sicher.
Habe nun unseren Mietvertrag vor mir liegen und da steht nun drin zu "Zustimmung des Vermieters":
und als Einzelpunkt:Um-, An-, und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert;...
Ansonsten steht nur noch drin, dass etwaige Zulassungen widerrufen werden können und trotz Zustimmung der Mieter von etwaiger Haftung nicht freigesprochen werden kann.Für Aufstellung und Betrieb von haushaltsüblichen Waschmaschinen, Trockenautomaten und Geschirrspülmaschinen bedarf der Mieter keiner vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers. Der Mieter hat dabei jedoch die einschlägigen technischen Vorschriften und die verkehrsüblichen Regeln zu beachten, um die mit der Aufstellung und Betrieb derartiger Geräte verbundenen Beeinträchtigungen und Schäden zu verhindern.
Vor Aufstellung hat der Mieter dem Wohnungsunternehmen seine Absicht anzuzeigen, damit eventuelle Gefahren für die Mietsache etc. abgeklärt werden können.
Leider haben wir uns auf den Verkäufer verlassen, der sagte, dass es keine Probleme geben würde/könnte. Erst heute habe ich nochmal genau nachgelesen und eben diese Passagen im MV gelesen und bin mir nu halt sehr unsicher.
Nun will ich natürlich keine "schlafenden Hunde wecken" nur ich möchte natürlich auch keine Probleme mit meinem Vermieter bekommen und Frau hat nun schon wieder Angst, dass es zu größeren Probemen kommen könnte wenn wir das einfach aufstellen ohne das vorher abzuklären (sie ist da immer sehr vorsichtig).
Also wir wohnen in einem Mehrparteienhaus im vierten Stock. Baujahr des Hauses dürfte so um die 60er bis 70er Jahre sein, also kein Neubau mehr.
Würd mich über eure Antworten und Anregungen sehr freuen. Wir freuen uns riesig auf unser erstes Wasserbett und haben echt nicht bedacht das es da doch solche Probleme geben könnte.
Grüße
Denis





Und das Haus ist echt schon nen Abenteuer.

