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Thema: Darf ich oder darf ich nicht? - Wasserbett anmelden?

  1. #1
    Skid Gast

    StandardDarf ich oder darf ich nicht? - Wasserbett anmelden?

    Moin,

    ja ich hab die Suche benutzt, bin mir aber trotzdem nicht sicher.

    Habe nun unseren Mietvertrag vor mir liegen und da steht nun drin zu "Zustimmung des Vermieters":
    Um-, An-, und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert;...
    und als Einzelpunkt:
    Für Aufstellung und Betrieb von haushaltsüblichen Waschmaschinen, Trockenautomaten und Geschirrspülmaschinen bedarf der Mieter keiner vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers. Der Mieter hat dabei jedoch die einschlägigen technischen Vorschriften und die verkehrsüblichen Regeln zu beachten, um die mit der Aufstellung und Betrieb derartiger Geräte verbundenen Beeinträchtigungen und Schäden zu verhindern.

    Vor Aufstellung hat der Mieter dem Wohnungsunternehmen seine Absicht anzuzeigen, damit eventuelle Gefahren für die Mietsache etc. abgeklärt werden können.
    Ansonsten steht nur noch drin, dass etwaige Zulassungen widerrufen werden können und trotz Zustimmung der Mieter von etwaiger Haftung nicht freigesprochen werden kann.

    Leider haben wir uns auf den Verkäufer verlassen, der sagte, dass es keine Probleme geben würde/könnte. Erst heute habe ich nochmal genau nachgelesen und eben diese Passagen im MV gelesen und bin mir nu halt sehr unsicher.

    Nun will ich natürlich keine "schlafenden Hunde wecken" nur ich möchte natürlich auch keine Probleme mit meinem Vermieter bekommen und Frau hat nun schon wieder Angst, dass es zu größeren Probemen kommen könnte wenn wir das einfach aufstellen ohne das vorher abzuklären (sie ist da immer sehr vorsichtig).

    Also wir wohnen in einem Mehrparteienhaus im vierten Stock. Baujahr des Hauses dürfte so um die 60er bis 70er Jahre sein, also kein Neubau mehr.

    Würd mich über eure Antworten und Anregungen sehr freuen. Wir freuen uns riesig auf unser erstes Wasserbett und haben echt nicht bedacht das es da doch solche Probleme geben könnte.

    Grüße
    Denis

  2. #2
    Avatar von schnegge
    schnegge ist offlineWasserbettenschläfer
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    Standard

    Hallo Skid,

    da steht nicht ein Wort vom Wasserbett. Also auch kein Handlungsbedarf.
    Schlafende Hunde würde ich auch nicht wecken.

    Falls ihr euch Gedanken macht ob eurer "altes" Haus ein WB aushält - JA!
    Hier gibt es User die in Uralt-Bauten wohnen und keine Probleme haben (nicht wahr Inrimmsch!?)
    LG
    schnegge

    T.T.I. Stretch Top - Modell Laguna (Split) Kunstleder schwarz - 2,00 x 2,20 m - Dual - Freeflow - T.B.D. Carbon Heater Classic - Kopfteil Marke Eigenbau

  3. #3
    Avatar von Ingrimmsch
    Ingrimmsch ist offlineHarmony'st
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    Ostwestfalen (NRW)
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    Standard

    Hallo

    Es gibt gesetztlich kein Recht für den Vermieter das es ihm erlaubt Dir ein Wasserbett zu verbieten das mit bekannt wäre und wir haben schon einige Anfragen in dieser Richtung gehabt.

    Um-, An-, und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert;...
    Das Wasserbett ist keine feste Installation im Haus oder eine bauliche Veränderung.

    Für Aufstellung und Betrieb von haushaltsüblichen Waschmaschinen, Trockenautomaten und Geschirrspülmaschinen bedarf der Mieter keiner vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers.
    Das Wasserbett fällt in die Gattung "Möbelstücke" und nix anderes! Und welches Möbel Du kaufst und aufstellst ist Deine Sache.

    Du brauchst den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen! Fertig.

    Ein Haus das bautechnisch ein Wasserbett nicht verträgt, hat baulich erhebliche Mängel. Jede Wohnung die den baulichen Vorschriften entspricht hat unterm Strich auch keine Probleme mit einem Wasserbett.

    Wieder einmal: Ich wohne in einem Altbau anno 1900 ... Eichenbalken statt Betondecken... Lehm-/Strohputz statt dem modernen Putz usw. Und nicht mal eine tragende Wand unter dem Bett und alles steht wie ne eins.

    Also... Bett aufstellen, fertig.

    Gestern habe ich in einem echt "interessanten" Haus mein altes Bettchen bei einem Freund aufgebaut. Zu letzt meinte sein Vermieter "Toll, und morgen früh hockst Du samt Bett in meinem Wohnzimmer..." ... er wachte samt Frauchen und Bett morgens erwartungsgemäß auch wieder im Schlafzimmer der eigenen Wohnung auf Und das Haus ist echt schon nen Abenteuer.

    Es gibt auch einschlägige Urteile in dieser Richtung. Selbst für sensible Altbauten. Gingen zu Gunsten des MIETERs aus. Zu Recht.
    Liebe Grüße
    Ingrimmsch

    Harmony Dormiflex "Boxspring", 180x210, Doppelboxsockel, Federkern/Federkern/Hybrid, Nickiauflage
    Heutiges Gästebett: Harmony WBett -Dekorsystem-, 200x220 Dekor/Luxus,Dual,Freeflow,Sigma K, Nickiauflage

    Lesetip >> -- Oft gestellte Fragen ---
    --Keine Fragen per PN, dazu ist das Forum da!--

  4. #4
    Skid Gast

    Standard

    Guten Morgen,

    herzlichen Dank erstmal für eure Antworten.

    Also verbieten können sie es uns nicht.
    Leider ist meine Frau nun so ängstlich, dass sie auf jeden Fall nachfragen möchte weil wegen der Statik.
    Wenn was passiert, der Hausmeister hat uns leider eh auf dem Kicker weil ich nicht so kusche wie die anderen Parteien. Deswegen möchte meine Frau das lieber abklären, was ich auch ok finde. Habe keine Lust, nur weil die beim Bau murks gemacht haben bei einer 80-jährigen auf dem Wohnzimmertisch zu landen.

    Aber was macht man, wenn die nu sagen: NÖ, WB ist nicht!
    Laut Mietvertrag wird es ja nu nicht verboten (hab ihn nochmals komplett durchgelesen).
    Kann ich dann ein Gutachten fordern, welches dann für Klarheit sorgt?
    Bin auch am Überlegen ob ich nicht mal beim Miterverein vorbeischaue, was die sagen.

    Man merkt, wir stehen komplett auf dem Schlauch und irgendwie will ich bei der HW gar nicht nachfragen, weil ich nen schlechtes Gefühl habe (hab ich aber immer wenn ich mit denen zu tun habe).

    Wie würdet ihr den vorgehen, einfach machen? Achso und welche Zusatzversicherungen sollte man abschließen, wenn man z.Z. nur wegen seinen Kiddies ne Haftpflicht sein eigen nennt. Undwenn nachfragen, welche Maße gibt man an? Also das Bett ist 2x2,20m, aber die Wasserkerne sind ja kleiner. Nicht das die nen Schreck bekommen, wenn se die Ausmaße hören. Also nur die Kerne von ca. 1,80x2m oder wie?

    Liebe Grüße
    Denis und Julia
    Geändert von Skid (30.06.2008 um 10:47 Uhr)

  5. #5
    Avatar von schnegge
    schnegge ist offlineWasserbettenschläfer
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    Keine Panik, die Statik packt das schon. Oder macht ihr euch darüber Gedanken wenn ihr Gäste habt? 10 Personen in einem Raum bringen deutlich mehr auf die Waage. Ein gefüllter Kühlschrank hat mehr Gewicht pro qm als ein Wasserbett.
    LG
    schnegge

    T.T.I. Stretch Top - Modell Laguna (Split) Kunstleder schwarz - 2,00 x 2,20 m - Dual - Freeflow - T.B.D. Carbon Heater Classic - Kopfteil Marke Eigenbau

  6. #6
    Avatar von mischa
    mischa ist offlineAdministrator
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    Die Bettgröße ist in Ordnung.

    Ein kleineres Bett bringt nicht weniger Belastung, weil die in kg/qm angegeben wird.

    Und ich würde auf gar keinen Fall irgend jemanden fragen. Weil die wenigsten Ahnung von Wasserbetten haben und Du auf jeden Fall schlafende Hunde wecken wirst!

    Zum Trost: Ein vollgestapelter Bücherschrank belastet den Boden mehr als ein Wasserbett. Würdest Du deshalb den Vermieter fragen?
    Fragen bitte im Forum stellen, nicht per PN!
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    Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)

  7. #7
    Lufij ist offlineModerator
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    Standard

    ZitatZitat von Skid Beitrag anzeigen
    Aber was macht man, wenn die nu sagen: NÖ, WB ist nicht!
    Der Vermieter hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Ahnung von Statik oder von Wasserbetten.

    Was Kollege Ingrimmsch oben schreibt, sollte dir eigentlich reichen. Selbst wenn in deinem MV ein ausdrückliches Wasserbettenverbot drin wäre - es wäre null und nichtig! Genauso als würde er verbieten ein Bücherregal, Kleiderschrank oder sonstwas aufzustellen.
    Waterbed Discount Elegance, 200x220, 80%, Dual, Schubladensockel, 2006-2018
    Seit 2018 Akva Mira

  8. #8
    Skid Gast

    Standard

    Ok, dann lassen wir nu einfach mal das Bett liefern und stellen es auf. Ich hoffe dass nichts passiert.
    Wenn nun Widererwarten doch Risse oder sonstiges auftreten und die uns an die Karre machen möchten. Wie kann man sich den dann wehren?

    Welche Versicherungen sollte man noch abschließen? Ich bin doch nur ein kleiner Student, der sich einen seit ca. 4 Jahren anhaltenden Wunsch erfüllen will
    Wir haben nur eine Haftpflicht. Sollten wir noch eine Hausrat abschließen? und wie ist das da, werden Wasserbetten da stark extra berechnet?
    Hab gerade mal bei der Huk24 geschaut und da sind es 20€ die ich extra zahlen soll, wenn ich nen WB mit knapp 1000m³ anmelde. Welche könnt ihr den empfehlen, die Huk24 will 94€ haben, laut Internet-Check.

    Laut Verkäufer soll der Versicherer noch nichtmal das Recht haben die Prämie anzuheben, wenn ein WB ins Haus kommt. Stimmt das?

    Grüße
    Denis

  9. #9
    Avatar von schnegge
    schnegge ist offlineWasserbettenschläfer
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    Eine Hausrat ist empfehlenswert. Wenn wirklich mal was auslaufen sollte gibts dafür ja die Sicherheitswanne. Sollte aus irgendeinem Grund dennoch Wasser auslaufen (ist hier irgendwem so ein Fall bekannt - ich denke nicht) zahlt die Hausrat DEINEN Schaden, eine Haftpflicht den FREMDEN Schaden der Nachbarn. Gilt aber nicht nur fürs WB sondern auch für die Waschmaschine, Geschirrspüler... oder aber für Brandschäden und und und.

    Versicherungen unterscheiden sich oft im Kleingedruckten, also genau vergleichen. Geiz ist hier nicht immer geil. Natürlich muss man sich nicht überversichern, aber z. B. Überspannungsschäden (durch Blitzschlag) müssen teilweise extra versichert werden, das sollte man zumindest mit reinnehmen, auch wenn es 30 Euro im Jahr mehr sind.
    LG
    schnegge

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  10. #10
    Avatar von mischa
    mischa ist offlineAdministrator
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    Haftpflichtversicherung: Es sollten auf jeden Fall auch "Mietsachschäden" und "Allmählichkeitsschäden" versichert sein (neben anderen wichtigen Details). Das lässt sich in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Allerdings haben die "Billigversicherer" aus dem Internet häufig nicht die optimalen Bedingungen (wozu auch, die wollen ja nur so billig wie möglich sein).

    Hausratversicherung: Empfehlenswert, so etwas zu haben. Kosten liegen je nach Qualität der Police und Anbieter zwischen 1,-- und 1,20 Euro pro qm Wohnfläche. Mitversichert sollten "Auslaufschäden aus Aquarien und Wasserbetten" sein. Gute Policen haben das ohne Aufpreis standardmässig drin. Zu Billigversicherern - siehe oben. Wichtig auch: Überspannungsschäden. Bei guten Policen zu 100% der Versicherungssumme aufpreisfrei mitversichert.

    Die Aussage, dass kein Aufpreis für Wasserbetten in der Hausratversicherung sein darf, ist schlichtweg falsch. Wasserbettenverkäufer sollten besser nur von Dingen reden, von denen sie etwas verstehen: von Wasserbetten nämlich (hoffentlich ).

    Naja, ich will mal gnädig sein: Als Versicherungsmakler schreibe ich ja auch über Wasserbetten
    Geändert von mischa (30.06.2008 um 12:45 Uhr)
    Fragen bitte im Forum stellen, nicht per PN!
    Bin nur selten im Forum, Ihr erreicht mich im Blog.

    Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)

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