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Thema: WB im Altbau wirklich unbedenklich???

  1. #11
    Avatar von mischa
    mischa ist offlineAdministrator
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    Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden vom Wasserbett kommt, was ihm nur schwerlich gelingen dürfte. Fragen musst Du ihn nicht, außer das Thema Wasserbett ist im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt. Aber Ärger ist halt schon denkbar.
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    Bei mir steht ein Dual-Softside 200x220 und ein Hardside 90x200 (beide Akva) von Wasserbetten-Kainz in Buchloe/Südbayern.("www.wasserbetten-kainz.de", Fachhändler für Akva und Silvaline)

  2. #12
    Avatar von Ciabatta
    Ciabatta ist offlineErfahrener Wasserbettenschläfer
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    Wir haben ein Fachwerkhaus von siebzehnhundertundeinbisschen, beim Einzug haben wir im Schlafzimmer neue Holzdielen verlegt, und drunter kamen feinste dicke und völlig intakte Eichenbalken zum Vorschein. Ein Statiker riet trotzdem vom Wasserbett ab, ein befreundeter Architekt hingegen rechnete mit einem Statiker-Kollegen aus, dass es passt... Soviel dazu
    Wir haben jedenfalls unser Bett aufgestellt (1,40m Hardside), und alles steht noch, ohne Risse.

    Mittlerweile haben wir einige Male in anderen Zusammenhängen einen auf Fachwerkhäuser spezialisierten Architekten zu Rate gezogen, und der hat selbst ein Wasserbett in seinem Fachwerkhaus stehen.

    In drei Wochen kriegen wir nun ein neues Bett (war doch ein bisschen eng mit 1,40m auf die Dauer) und haben vorsichtshalber nicht die XL-Version genommen, sondern ein 1,80x2,10 Softside, was rechnerisch auf ähnliche Wassermengen kommt wie der alte Hardside-Klotz.

    Was ich damit sagen will: Ein bisschen vorsichtig sind wir schon, aber wirkliche Bedenken braucht man wohl nicht zu haben (woraus ich jetzt aber bitte auch keinen Rechtsanspruch folgen lasse möchte...).

    Bei uns stehen ein Abbco Softside 1,80x2,10 dual und zwei Suma Softside 1,20x2,20 mono, alle Freeflow und mit Suma Seidentopliner.

  3. #13
    Vampire Gast

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    es ist eigentlich ganz einfach:
    hast du deinen vermieter gefragt, und er hat es verboten, hast du ein problem...denn dann darfst du es nicht aufstellen.
    treten schäden auf (und das werden sie, spätestens wenn der vermieter erfährt, das ihr TROTZ verbotes ein wb aufgestellt habt.) wird es garantiert vor gericht gehen.
    schäden sind dabei nicht automatsch ein durchbruch , sondern auch verzüge im mauerwerk, deckenkonstruktionenn oder auch risse im mauerwerk.
    und gerade bei altbauten sind diese an der tagesordnung.
    ergo bekommt dein vermieter dann eine kernsanierung vom gericht zugesprochen..das ist so sicher wie das "amen" in der kirche.
    das nächste problem hast du, wenn das haus unter denkmalschutz steht, da durch die zeitgenössische bauweise heutige DIN vorschirften nicht angewandt werden können, ergo auch keine belastungswerte angesetzt werden müssen.
    hast du jedoch einen "klassischen" altbau, und dein vermieter hat in euerem mietvertrag nicht ausdrücklich den aufbau von aquarien und / oder wasserbetten ausgeschlossen, stell das dingen einfach auf , und FRAG IHN BLOS NICHT!!!
    dann ist es nämlich SEINE sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen das seine immobilie diese belastungen aushält.
    fragst du ihn, und er untersagst es, hast DU den schwarzen peter!
    mein tip:
    lies deinen mietvertrag, und wenn da nichts verboten wird, und das haus NICHT unter denkmalschutz steht, bau das dingen auf!
    wie schon gesagt wurde:
    es ist noch nie eine decke zusammengebrochen, oder hast du in den letzten 20 jahren etwas vergleichbares auf der titelseite der BILD zeitung gelesen?...denn dort würde es sofort stehen!
    ...
    V.
    Geändert von Vampire (18.03.2007 um 02:33 Uhr)

  4. #14
    Avatar von Ingrimmsch
    Ingrimmsch ist offlineHarmony'st
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    Hi

    Also meine Vermieter sind noch nie bei mir aufgetaucht und haben sich mal umgeschaut was für ein Bett ich habe oder was sonst noch so in meiner Wohnung los ist.

    Rissen entstehen in Gebäuden mit der Zeit auch ohne Wasserbett. Das Haus arbeitet und oder setzt sich, Putz löst sich unter der Tapete usw. Daher ist es dann auch immer schwierig nachher zu sagen das das von einem WBett kommt.

    Wenn ich sehe, was ein Bekannter an Aquarien in die Wohnung stellt und das keinen Vermieter juckt oder die Häuser zusammenbrechen lassen...

    Ich frag doch auch nicht meinen Vermieter ob ich die neue ganz große Schrankwand kaufen darf...

    Fragen, ein NÖ kassieren weil der VErmieter nichts von Wasserbetten versteht heißt dann vorbei... wobei der Vermieter das dann auch schriftlich im oder zum Mietvertrag fixieren muss, damit das rechtskräftig wird. Wie in allen Mietvertragsvordrucken steht... "Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form". Mündliche Sachen zählen vor Gericht nicht.
    Liebe Grüße
    Ingrimmsch

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  5. #15
    Avatar von mischa
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    ZitatZitat von Ingrimmsch Beitrag anzeigen
    Mündliche Sachen zählen vor Gericht nicht.
    Vorsicht! Wenn man die mündliche "Vereinbarung" nachweisen kann, z.B. durch einen Zeugen würde ich dafür die Hand nicht ins Feuer legen wollen. Weil z.B. eine mündlich ausgesprochene Mieterhöhung voll rechtswirksam ist! Aber Rechtsberatung ist die Sache von Anwälten, nicht unsere...
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  6. #16
    Avatar von Ingrimmsch
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    Hi

    Wie in allen Mietvertragsvordrucken steht... "Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form".
    Den Satz der vor Deinem Zitat steht, nicht vergessen. Steht das im MIetvertrag (steht in fast allen Vordrucken) ist es nix mit mündlichen Absprachen.
    Liebe Grüße
    Ingrimmsch

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  7. #17
    Vampire Gast

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    um das ganze mal in eine juristisch einwandfreie form zu bringen:
    fragt man als MIETER bei seinem VERMIETER nach, und dieser untersagt das aufstellen eines wasserbettes, sollte das i.d.r. reichen, um das bett NICHT aufzustellen.
    denn ein DUMMER vermieter wird auf dieses gespräch nicht reagieren, und sollte er irgendwo einen riss -den JEDES haus irgendwann bekommt- feststellen, wird er sein recht auf eine wohnungsbegehung in anspruch nehmen.
    findet er ein wasserbett vor, hat man als MIETER ein problem, weil der VERMIETER dann GARANTIERT den einen oder anderen zeugen nennen wird, der genau mitbekommen hat, das er als vermieter das aufstellen des WB untersagt hat
    ergebniss: nerviger rechtsstreit mit ungewissem ausgang .. äusserst unbefriedigende aussicht!
    ein CLEVERER vermieter wird einem diese ablehnung in schriftlicher form zukommen lassen.
    dieses schreiben gilt als zugestellt, wenn er einen zeuugen bennen kann, der gesehen hat, das er dieses schreiben in den briefkasten geworfen hat.
    dieses schreiben gilt als "kaufmännisches bestätigungsschreiben", und ist juristisch einwandfrei.
    wenn dieses schreiben eintrifft, hat man zwei möglichkeiten:
    1. akzeptieren und prioritäten setzen...wohnung behalten und trocken schlafen, oder umziehen um WB schlaf zu geniessen.
    alternative 2 wäre ein widerspruch gegen dieses schreiben, mit der konsequenz das man als mieter nur die möglichkeit hat, auf eigene kosten ein statik gutachten erstellen zu lassen, was je nach alter und zustand des gebäudes schnell 2-5000 euro kosten kann, da bei alten bauplänen kernbohrungen durchgeführt werden müssen, um über die verwendeten materialien und deren beschaffenheit klarheit zu bekommen.
    deswegen:
    auf KEINEN fall den vermieter fragen!!!! ein NEIN bringt auf jeden fall STRESS und/oder frust!
    baut man das bett OHNE nachzufragen auf, (unter der voraussetzung das nichts darüber im mietvrtrag steht!), ist es das problem des vermieters, weil er es nicht im mietvertrag ausgeschlossen hat, ergo ist es SEIN verschulden.
    fragt man jedoch, und er untersagt es, hat er seiner sorgfaltspflicht genüge getan und den schwarzen peter dem mieter zugeschoben, und aus der sache kommt man als MIETER nicht mehr raus!
    ...ich weiss genau wovon ich rede, ich war so dumm und habe gefragt!
    ergebniss: ich bin umgezogen!
    ...
    V.
    Geändert von Vampire (20.03.2007 um 00:45 Uhr)

  8. #18
    Avatar von Ingrimmsch
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    Hi

    Da sind wir uns alle einig, das fragen ist falsch. Wie heißt es so schön? Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

    Ich frag den Vermieter ja auch nicht wie oft ich wie den ehelichen Verpflichtungen in welcher Art nachgehen darf, oder wie groß mein Schlafzimmerschrank sein darf.

    Und... ich denke, das kaum ein Vermieter selbst bei einer zufälligen Begehung (aus anderem Grund, oder zu Besuch oder wie auch immer) ein WBett im Vorbeigehen erkennen wird. Und wenn es steht, kann er es mir ja wohl kaum im Nachhinein verbieten. Da würde ich dem was erzählen.
    Liebe Grüße
    Ingrimmsch

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  9. #19
    Püppi Gast

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    Recht habt ihr! Genau dafür habe ich mich entschieden das Bett wird aufgebaut und ich werde keine Fragen stellen. Die haben in meinem Schlafzimmer nichts zu suchen und gehen da auch nie rein.
    Ich danke euch für die vielen schönen aber vor allem hilfreichen Beiträge. Ihr habt mir viel Unsicherheit genommen weil ich weder was von Statik noch vom Häuser bauen verstehe! *g*

  10. #20
    Avatar von Ingrimmsch
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    Guten Abend

    Was soll der Vermieter auch im Schlafzimmer schließlich zahlen wir Miete

    Gerade Altbauten sind verschachtelt und die Räume ein tiefer sind ganz anders geschnitten so das man häufig ne Wand unter den eigenen Räumen hat. Das trägt dann wieder mehr.

    Viel Spaß mit dem Bettchen
    Liebe Grüße
    Ingrimmsch

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