In Europa sind Boxpringbetten seit vielen Jahren – abgesehen vom skandinavischen Raum – besonders in den Niederlanden verbreitet. In Deutschland hingegen wurde das Boxspringbett nahezu nicht beachtet. Klar führend in der Verbreitung der Bettensystem ist hierzulande eine Konstruktion aus Lattenrost und aufliegender Matratze. Dahinter kommt lange nichts gefolgt vom Wasserbett, das bestenfalls eine Verbreitung im einstelligen Prozentbereich aufweist.
Die großen Differenzen in der Verbreitung und der daraus resultierende erheblich größere Markt führten lange Zeit dazu, dass die Preise für Boxspringbetten in den Niederlanden deutlich unter denen im Deutschland lagen. Zunächst lässt sich sagen, dass dies noch immer der Fall ist. Die Preisdifferenz liegt – je nach dem welche Modelle man vergleicht – bei bis zu 10%.
Allerdings kennen insbesondere auch die Händler im grenznahen Bereich die Preise in Deutschland und orientieren sich hieran zu gewissen Teilen. Fährt man zum Einkauf weiter ins Landesinnere gibt man dem Verkäufer beim Verkaufsgespräch ohne Not einen Trumpf in die Hand, indem man sich einem gewissen Erfolgsdruck aussetzt: Wer fährt schon gern ein paar hundert Kilometer, ohne mit einem Erfolg – sprich einem neuen Boxspringbett – nach Hause zu kommen.
Im Ergebnis kann man sagen, dass man wohl mit einem gut verhandelten Preis vom Händler in der Nähe besser bedient ist, als mit der Hoffnung auf hohe Ersparnisse in den Niederlanden, die sich letztendlich vielleicht nicht realisieren lassen.
Gerade wenn man eventuell noch notwendige Serviceleistungen oder einen möglichen Gewährleistungsfall in die Rechnung mit einbezieht, lohnt sich der Kauf im Ausland oft nicht mehr.
Wenn ein Gewährleistungsfall an einem im EU-Ausland gekauften Bett auftritt kann der Nachbesserungsanspruch grundsätzlich auch von einem deutschen Käufer durchgesetzt werden. Maßgeblich sind jedoch die Regelungen in dem Land, in dem das Bett gekauft wurde. Innerhalb der EU, zu der auch die Niederlande gehören, sind die gesetzlichen Gewährleistungsgrundlagen jedoch weitgehend angeglichen.
Verbraucher, die bei einem Unternehmer in den Niederlanden Ware kaufen, die einen Mangel aufweist, haben grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache Anspruch auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verläuft diese erfolglos kann der Vertrag aufgelöst oder eine Minderung des Kaufpreises durchgesetzt werden. Die Frist, innerhalb der Käufer einen bestehenden Mangel anzeigen müssen beträgt in den Niederlanden zwei Monate ab dem Zeitpunkt, seit dem der Käufer von dem Mangels weiß.
Nichtsdestotrotz stellt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Ausland oftmals eine hohe finanzielle und nervliche Belastung für die Betroffenen dar. Bevor man sich an im Streitfall an einen Anwalt wendet, bietet es sich an, den Versuch einer Einigung zu unternehmen. Hilfe bei Streitigkeiten in Gewährleistungsfragen zwischen Verbrauchern aus Deutschland und Unternehmern in den Niederlanden bieten beispielsweise der Verein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz oder die niederländische Clearingstelle für Verbraucherfragen.
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. – zur Internetseite
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
Stichting Geschillencommissie voor Consumentenzaken – zur Internetseite
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