Einen Beitrag wegen einstweiliger Verfügung gelöscht!
 02.10.2007, 16:59
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Administrator
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Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 1.127
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Einen Beitrag wegen einstweiliger Verfügung gelöscht!
Liebe User,
auch Forenbetreiber haben es nicht leicht!
Wegen einer einstweiligen Verfügung war ich gezwungen einen Beitrag vorübergehend zu löschen. (Bzw. zur späteren Reanimation in den Papierkorb zu verschieben)
Bis dahin bitte ich diesen Umstand Kommentarlos zu respektieren!
Wir werden vor Gericht auf eine möglichst schnelle Gegenentscheidung drängen!
Gruß
Angie
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 02.10.2007, 17:39
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Erfahrener Wasserbettenschläfer
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Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Sigmaringen
Beiträge: 129
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Sag mal spinnen die jetzt alle?
Darf man fragen um welchen beitrag es geht?
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Auflage Confort
Heizung Cal. Ceramica Carbon Analog
Seit 11.12.2007 meine Matratze getauscht in Freeflow
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 02.10.2007, 18:06
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Moderator Röntgenabt.
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Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 6.072
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Zitat:
1. Sag mal spinnen die jetzt alle?
2. Darf man fragen um welchen beitrag es geht? |
zu 1: Spinnen schon mal gar nicht und erst recht nicht alle.
zu 2. Du darfst fragen, aber aus genanntem Grund keine Antwort erwarten. Sorry.
Wem es auffällt welcher Thread fehlt wird gebeten entsprechend auch nix zu sagen. Danke.
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 26.11.2007, 16:39
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Neu-Einsteiger
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Registriert seit: 26.11.2007
Ort: München
Beiträge: 3
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Diese Rechte finden ihre Schranken ..........
Zitat:
Zitat von admin
Wir werden vor Gericht auf eine möglichst schnelle Gegenentscheidung drängen!
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Ich darf aus Ihrer Pressemitteilung zitieren:
"In dem Fall geht es um einen Thread im Forum von Wasserbetten News, der im Spätsommer 2007 begonnen wurde. Thema der Diskussion war ein Defekt an einem Produkt des Wasserbetten-Herstellers. Es kam zu diversen Meinungsäußerungen, gegen die das Unternehmen schließlich gerichtlich vorging. “Eine freie und ungehinderte Meinungsbildung muss das oberste Ziel der Presse bleiben”, begründet Michael Babilinski seinen Entschluss, gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung Widerspruch einzulegen."
Soweit im Grundsatz vollste Zustimmung! Nur die "freie und ungehinderte Meinungsbildung" findet dort ihre Grenzen, wo in die Rechte anderer eingegriffen wird.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Mangels weiterer Kenntnisse kann ich auf den konkreten Fall nicht eingehen. Nur das LG Münster war wohl der Ansicht, dass diese Grenzen durch irgendeinen Beitrag überschritten wurden. Gewisse User können IMHO (leider) nur mittels Gerichten gestoppte werden und der Betreiber eines Forum haftet ab Kenntnis von derartigen Beiträgen (§ 10 TMG).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
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 26.11.2007, 16:58
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Wasserbettenschläfer
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Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Wittenberg
Beiträge: 36
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... wass soll man dazu sagen das sich solch eine schillernde Persönlichkeit hier meldet (so das er es denn wirklich ist!)
Auf diese Meinung haben bestimmt alle schon gewartet!
Für alle die ihn nicht kennen -> "http://gravenreuth.blogspot.com/"
Gruß
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 26.11.2007, 17:10
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Neu-Einsteiger
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Registriert seit: 26.11.2007
Ort: München
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Kramboler
Für alle die ihn nicht kennen -> "http://gravenreuth.blogspot.com/"
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Also der diesen Unsinn geschrieben hat, über dessen Firma und Vermögen wurde in der letzten Woche das Insolvenzverfahren eröffnet.
und zurück! 
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 26.11.2007, 17:31
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Wasserbettenschläfer
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Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Wittenberg
Beiträge: 36
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.... naja, wers glaubt
Diese Quelle wird ja sicherlich nicht insolvent sein -> "http://www.golem.de/0709/54703.html"
...und jeder der mit Google umgehen kann sollte noch dutzende mehr finden.
Gruß
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 26.11.2007, 18:08
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Neu-Einsteiger
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Registriert seit: 26.11.2007
Ort: München
Beiträge: 3
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Wer´s nicht glaubt:
Zitat:
Zitat von Kramboler
.... naja, wers glaubt 
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Wer´s nicht glaubt: "board.gulli.com/thread/908660-abmahnradar-abmahnungen-vermeiden-fr-internet-hndler/3/"
Beitrag vom "Kolon" oder Online wer es selbst sehen/ausdrucken will:
1)"https://www.insolventzbekantmachungen.de/cqi-bin/bl_suche.pl"
2) Dann Bundesland und Gericht auswählen
3) Den Schuldnernamen eingeben ....
Aber was hat das mit Wasserbetten noch zu tun???  Wir wollen doch beim Thema bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Geändert von Amazone (26.11.2007 um 18:17 Uhr). Grund: Forenregeln gelten für ALLE! Bitte keine aktiven externen Links!
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 26.11.2007, 18:14
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Moderatorin
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Registriert seit: 13.12.2006
Ort: ... bei mir zu Hause
Beiträge: 2.854
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Zitat:
Zitat von Günter Frhr.v.Gravenreuth
Wir wollen doch beim Thema bleiben.
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Eben.
Wasserbettenforum ist das Stichwort. Wir sind weder ein Rechtsforum, noch irgendetwas anderes.
Hier geht es um Wasserbetten, deren User und die dadurch entstehenden Fragen und Erfahrungen!
Eine weitere Diskussion über andere Themen sind sowohl mühsam, als auch faktisch nicht durchführbar, da eben keine ausreichenden, fallbezogenen Kenntnisse vorhanden sind.
Also, bitte zurück zum Hauptthema: Wasserbetten!
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LG, Amazone
Ein Hardside, Dual, 200x220, freeflow und ein Softside, Mono, 180x220, mittelberuhigt
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 26.11.2007, 18:20
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Administrator
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Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 1.127
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@all,
Warum ich das gerade jetzt poste weis ich nicht!
Es gibt Menschen die kommen in Foren, posten ganz harmlos und fangen dann an eine unbedachte Beleidigung herbei zu provozieren! Mehr sag ich nicht! Hört also alle einfach auf!
Es ist keine Schande solchen Menschen nicht gewachsen zu sein. Eher eine Auszeichnung!
Geändert von admin (26.11.2007 um 18:26 Uhr).
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