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Nach Umzug Vlies verdreht?

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  #1  
Alt 19.01.2008, 16:06
Airstream
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nach Umzug Vlies verdreht?

Hi
Sind Umgezogen und wollten eben das Wasserbett neu aufbauen. Beim Auszug aus der alten Wohnung haben unsere Helfer schlauerweise erst mit einer normalen Pumpe das Wasser raus gelassen und den rest dann raus geholt, indem sie die Matratzen über so eine Wäschestange gehängt haben, sowie auf dem Rasen legten und mit Drücken das Wasser raus holten. Hab das leider nicht gesehen da ich woanders beschäftigt war...

Nun ist es so, das in der Mitte von beiden Matratzen nun harte große Klumpen sind, die Ecken sowie obere und untere Teil der Matratzen sind nun leer... Nach gründlichem Recherchieren gerade ist mir nun richtig Schlecht geworden. Sprich die Matratzen sind Schrott ?!? Oder kann man da noch irgendwie etwas Retten? Sind Softside Matratzen und schon älteren Baujahrs (Über 10 Jahre alt)... Hoffe hier kann mir jemand klar sagen, ob man da noch was machen kann und falls nicht, ob da irgendeine Versicherung greifen würde?

MfG
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  #2  
Alt 19.01.2008, 16:38
Erfahrener Wasserbettenschläfer
 
Registriert seit: 16.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 198
Standard

Ich glaube nicht das da noch was zu retten ist. Die Vliese sind hin.

Was man da versicherungstechnisch machen kann weiß ich nicht
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  #3  
Alt 19.01.2008, 17:26
Benutzerbild von Ingrimmsch
Moderator Röntgenabt.
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 8.579
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Hi

Wenn die Vliese nur Umschlagen kann ein Fachmann EVENTUELL noch was retten aber wenn sie zu Knubbel zusammengeschoben sind, ist es ein Totalschaden der Kerne. Da das Bett schon sehr betagt ist, wirst Du vermutlich auch keine passenden Kerne mehr bekommen und damit, ist ein komplettes neues Bett fällig. Das tut nun weh.

Bei unserem Umzug habe ich mich pers. um das Bett gekümmert da durfte keiner ran. Ende aus. Alles andere endet sonst so wie bei Dir.

Wenn dann greift hier eine private Haftpflicht, aber mir liegt im Hinterkopf das das helfen bei Umzügen bei der Haftpflicht recht schwierig ist. Mischa kann Dir dazu vielleicht was genaueres sagen.

Bad news, sorry
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  #4  
Alt 19.01.2008, 18:05
Kavalor
Gast
 
Beiträge: n/a
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meine versicherung übernimmt keine schäden die beim helfen bei umzügen passiert sind.

Aber ich hab mal eine frage zu dem entleeren von Wasserkernen. Wäre die beste methode nicht, die Kerne so einzurollen wie man es mit Schlafsäcken macht? Da dürfte doch das meiste wasser raus gehen und der Vlies hat keine chance sich zu verkleben. Oder hab ich irgendwo ein gedanklichen fehler?
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  #5  
Alt 19.01.2008, 20:16
Benutzerbild von Ingrimmsch
Moderator Röntgenabt.
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 8.579
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Hi

Zitat:
meine versicherung übernimmt keine schäden die beim helfen bei umzügen passiert sind.
Fällt irgendwie unter "Freundschaftsdienste" ... daher kommt der Hase gehoppelt. Wir hatten das bei nem Umzug auch, das eine Vitrinenscheibe zu Bruch ging. Da kam die Versicherung des Verursachers nicht für auf. Die meinten, wenn das bei der Einweihungsfeier passiert wenn der Versicherungsnehmer die Scheibe zerdeppert ist das was anders, aber beim Umzug ist das eben ... geplantes Risiko...

Zitat:
die Kerne so einzurollen wie man es mit Schlafsäcken macht? Da dürfte doch das meiste wasser raus gehen und der Vlies hat keine chance sich zu verkleben.
Der gedankliche Fehler liegt schon wo ganz anders. Es geht nicht ums verkleben sondern um das zusammenschieben der Vliese.

Der Kern wird mit einer Absaugpumpe und einem passenden Anschlusstück an der Befüllungsöffnung entleert und damit auch auf "Vakuum" gezogen. Die Kernwände ziehen sich dann so zusammen das das Vlies an Ort und Stelle festgehalten wird. Wie beim einfrieren von Tiefkühlsachen mit den Absauggeräten. Wenn alles Wasser raus ist und dann der Kern auf "Vakuum" gezogen daliegt, dann wird der Kern, je nach Ausführung, gefaltet oder zusammengerollt damit beim Transport die Vliese dann nicht verrutschen. Weil ein echtes Vakuum haben wir ja nicht. Logo.


Korrekt ablassen:

http://www.wasserbetten-news.de/fore...bauen-805.html
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  #6  
Alt 20.01.2008, 15:40
Benutzerbild von mischa
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Ort: Schwarzdeutschland (Bayern-Süd)
Beiträge: 5.436
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Für unsachgemäßen Abbau eines Wasserbettes (und darum handelt es sich hier) greift definitiv KEINE Versicherung.
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  #7  
Alt 20.01.2008, 19:46
Benutzerbild von Ingrimmsch
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ich fürchtete das Du so was in der Art schreibst.

Mal rein von der Theorie her... was wäre gewesen wenn etwas auf dem Transport (nicht Abbau/Aufbau) sondern beim schleppen kaputt geht?
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  #8  
Alt 20.01.2008, 23:40
Benutzerbild von mischa
Administrator
 
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Wenn es ein Umzugsunternehmer macht, greift dessen Betriebshaftpflichtversicherung. Ebenso, wenn der Fachhändler beim Abbau/Aufbau einen Fehler macht.

Wenn es ein Freund macht, zahlt dessen Haftpflicht aber nicht. Weil laut Rechtssprechung bei Schäden, die durch Gefälligkeiten entstehen, der Geschädigte keinen Ersatzanspruch hat. Er muss als Nutznießer der Gefälligkeit das Risiko von Schäden selber tragen.

Es gibt einzelne Versicherungstarife, die in ihren Bedingungen großzügigere Regelungen als das Gesetz vorsehen - das ist aber die Ausnahme.
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Geändert von mischa (21.01.2008 um 20:33 Uhr).
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  #9  
Alt 21.01.2008, 17:18
Benutzerbild von Ingrimmsch
Moderator Röntgenabt.
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Ostwestfalen (NRW)
Beiträge: 8.579
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Hi

Dann hatte ich das richtig im Hinterkopf. "Gefälligkeiten" war das Stichwort was ich unter "Freundschaftsdienste" abgespeichert hatte.

Das Wbett hatte ich mit einem Freund daher auch selber gemacht beim Umzug auch wenn das bedeutete das es erst um ein oder zwei Uhr nachts wieder stand.

Einzig mein Thermometer hatte den Umzug nicht überlebt... da ist einer von uns drauf gestiefelt.
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