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  1. #1
    admin ist offlineAdministrator
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    StandardGoogle Adwords

    Kurzmeldung:
    Ab dem 14ten September ist die Buchung von Markenrechtlich geschützten Begriffen bei "Google Adwords" ganz legal möglich.

    Gehalten haben sich eh nur wenige an diese Einschränkung.
    Suchte man in der Vergangenheit nach Markennamen hat man schon immer auch Werbung von diversen Onlineanbietern angezeigt bekommen. Nur war das buchen auf diesen Begriffen bisher illegal. Nun ist es legalisiert worden.

    Das E-Marketing-Magazin "Website Boosting" titelte bereits mit >>Freiwild „Adwords“<<.

    Ich frage mich, ob das alles noch normal ist?
    Geändert von admin (29.11.2010 um 13:24 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Silvia W.
    Silvia W. ist offlineV.I.P.
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    Standard

    Hi,

    ich weiß, es ist jetzt megapeinlich, aber kannst du mir das al einem Beispiel erläutern?
    Ich verstehe leider nur Bahnhof
    Liebe Grüße
    Silvia

    Wir schlafen auf einem
    Wohnform Wasserbett
    von der Schlafoase Bensberg
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    Carbon Heizung analog
    2x2,20m mit Lufttrennkissen
    Frotteestretchauflage

  3. #3
    admin ist offlineAdministrator
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    Standard

    Da ist nix peinliches dran!
    Die Kurznachricht ist mehr für Händler und Hersteller.

    Suchst du bei Google z.Bsp. nach BluTimes erscheint am rechten Rand und eventuell, je nach Preis, ganz oben über den regulären Suchergebnissen Werbung.

    Nach alter Gesetzeslage hätte unter diesen Keywort nur werben dürften wer vom Markeneigentümer dazu berechtigt war. Nach neuer europäischer Rechtsauslegung und darauf angepassten Google-Adworts-Richtlinien (mit Stand vom 14ten September) kann da jetzt jeder werben der will.

    Es wurde in der Vergangenheit eine Reihe von Musterprozessen vor dem europäischen Gerichtshof geführt. Der Argumentation der Richter kann man zwar folgen, aber warum muss man alle Naselang die Dinge anders regeln? Der Rechtssicherheit, tut das aus meiner Sicht nicht wirklich gut! Aber gut, europäische Harmonisierung und Globalisierung heißen wohl die Zauberwörter um es zu begreifen. Hat ja auch was für sich!
    Geändert von admin (30.11.2010 um 01:27 Uhr)

  4. #4
    Avatar von SchlafOase-Bensberg
    SchlafOase-Bensberg ist offlineV.I.P.
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    Nun, dann kann man da sicherlich auch mit diesem komischen Wort bezüglich eines voll an den Rand gehenden Wasserbettes werben ! hrhr.

    Nur, was soll dann noch Geschmacksmusterschutz, etc. nützen, der wird doch dann auch irgendwann aufgeweicht werden.
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  5. #5
    admin ist offlineAdministrator
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    Nun ja, der Argumentation kann man schon folgen. Die Leute dürfen ja nicht mit den Begriffen werben sondern nur in Suchergebnissen zu den Begriffen. Und das war eben früher untersagt!

    Das wirklich Dumme und „Wild West“ da dran. Irgendwelche Hansel können dich nun mit deinem eigenen Markennamen von der ersten Seite der Suchergebnisse drücken. Wenn es dumm läuft, machst du ein stückweit Marketing mit deinen Namen für andere.
    Geändert von admin (30.11.2010 um 10:42 Uhr)

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