Garantie auf Unterfederungen (Spiralböden und Stahlboxspringrahmen)
Auf alle Spiralböden und Stahlboxspringrahmen wird standardmäßig eine Garantie von 5 Jahren gewährt (Draht- und Rahmenbruch). Nach der Registrierung wird auf die vorgenannten Aspekte eine lebenslange Garantie gewährt. Auf die Scharniere der Spiralböden wird standardmäßig 5 Jahre und nach der Registrierung 10 Jahre Gesamtgarantie gewährt. Auf Motoren, Gasfedern, elektronische Bauteile und Kunststoffteile wird standardmäßig eine Garantie von 2 Jahren gewährt. Nach der Registrierung wird auf Motoren, Gasfedern und elektronische Bauteile eine Gesamtgarantie von 5 Jahren gewährt, 2 Jahre davon uneingeschränkt. In diesen beiden Jahren erhalten Sie im Garantiefall kostenlos ein neues Produkt oder ein Folgeprodukt. Im 3., 4. und 5. Jahr erhalten Sie im Garantiefall kostenlos ein vergleichbares funktionsfähiges Produkt. Dabei kann es sich um ein überholtes Produkt handeln.
Garantie auf Matratzen und Matratzenauflagen
Für Matratzen gilt ein Standardgarantiezeitraum von 2 Jahren. Nach der Registrierung wird auf Matratzen eine Gesamtgarantie von 5 Jahren gewährt, 2 Jahre davon uneingeschränkt. Nach 2 Jahren gilt eine Abschreibung. Im Garantiefall erhalten Sie dann bei erwiesenen Material- oder Herstellungsfehlern eine Ermäßigung auf den Anschaffungspreis eines Ersatzprodukts. Die Ermäßigung entspricht einem Prozentsatz des Anschaffungspreises des ursprünglichen Produkts. In den ersten 2 bis 3 Jahren ab Rechnungsdatum erhalten Sie 75 %, nach 3 bis 4 Jahren 50 % und nach 4 bis 5 Jahren 25 % Ermäßigung. Die Ermäßigung wird jeweils auf der Grundlage des ursprünglichen Anschaffungswertes des ersten Produkts berechnet. Für Matratzenauflagen gilt ein Standardgarantiezeitrum von 1 Jahr. Nach der Registrierung wird eine uneingeschränkte Gesamtgarantie von 3 Jahren gewährt.
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