Die wesentlichen Kriterien sind Produktsicherheit, Schadstoffarmut, Haltbarkeit und ergonomisches Design. Für diese Kriterien gibt es entsprechende Zertifikate, beispielsweise durch den TÜV Rheinland, der im Bereich Schlafsysteme / Wassermatratzen in Deutschland führend ist.
Unfallberichte verdeutlichen die Wichtigkeit und Relevanz des Begriffs „Sicherheit geprüft“. Dieser Begriff in Kombination mit der ID-Nummer besagt, dass das Produkt von der Herstellung bis zur Endprüfung mit unabhängigen Tests durch den TÜV Rheinland begleitet wurde. Jede Herstellerangabe in Bezug auf die Sicherheit wird auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft, die Ergebnisse werden dokumentiert. Die Prüfungen zur Vergabe der Zertifikate können je nach Produkt variieren. Enthalten sind z.B. elektrische und mechanische Sicherheitsprüfungen, Entflammbarkeitstests, etc.
Das Zertifikat dokumentiert, dass ein Produkt – von der Textilie bis zum Fertighaus – dem umfangreichen Prüfkatalog der TÜV Rheinland Group entspricht und als schadstoffarm eingestuft ist. Das am Markt etablierte TOXPROOF signalisiert dem Verbraucher, dass ein Produkt nach strengen Anforderungen geprüft wurde und hierdurch keine gesundheitlichen Schädigungen zu erwarten sind.
Die Eigenschaft „schadstoffarm“ bezieht sich auf emissionsarme Produkten aus kontrollierter Fertigung. Grundlage ist die Prüfung der verarbeiteten Materialien auf ihren Inhalt hinsichtlich toxischer Bestandteile, soweit diese als solche bekannt sind. Eine Bewertung des Geruches hat ebenfalls stattgefunden. Kontrollprüfungen werden regelmäßig durchgeführt.
Das Produkt wurde Tests unterzogen, bei denen festgestellt wurde, dass bei einer Simulation der vom Hersteller angegebenen Einsatzdauer mit bestimmungsgemäßer Beanspruchung zuzüglich einer produktabhängigen Belastbarkeitsreserve immer noch mit einer einwandfreien Funktion gerechnet werden kann. Nach dem Test dürfen keine Veränderungen des Materials oder der Form festgestellt werden, die das Produkt in Funktion oder der Sicherheit beinträchtigen. Wartungsarbeiten müssen im Sinne der vom Hersteller angegebenen Art und Weise durchgeführt werden.
In Deutschland ereignet sich alle sechs Sekunden ein Unfall in Heim und Freizeit. Das sind, laut Statistik, insgesamt 5,25 Millionen Unfälle im Jahr – von der Dunkelziffer ganz zu schweigen. Neben Leichtsinn und Unaufmerksamkeit gehören technische Mängel an Geräten zu den häufigsten Ursachen. Entscheidenden Einfluss, dass sich diese Zahlen nicht vervielfachen, hat sicherlich das bekannte GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit).
Nach dem deutschen Gerätesicherheitsgesetz können Anbieter, beispielsweise von technischen Geräten wie Haushaltsgeräte, Werkzeug, Spielzeug oder Sportgeräte, das GS-Zeichen freiwillig auf Ihren Produkten verwenden. Voraussetzung: An (mindestens) einem Baumuster stellt eine zugelassene Stelle wie der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg fest, ob die Ware dem Gesetz entspricht. Außerdem muss die zugelassene Stelle kontrollieren, ob alle Produkte dieses Typs, die im Handel sind, nach dem geprüften Baumuster angefertigt wurden. Danach und bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist davon auszugehen, dass von dem Gerät keine Gefahren ausgehen.
Daher genießt das GS-Zeichen seit vielen Jahren ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Um diesen Ruf weiterhin zu stärken und auszubauen, ist es umso wichtiger, dass eine konsequente Markenüberwachung Bestandteil der GS-Vergabe ist. Daher gibt es bei der TÜV Rheinland Group den Bereich Markenüberwachung, der in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Arbeitsschutz gegen einen möglichen Prüfzeichenmissbrauch aktiv und schnell vorgeht. Sollte tatsächlich ein GS-Zeichen missbräuchlich auf einem Produkt verwendet werden – das heißt ohne die entsprechende Prüfung, Zertifizierung und regelmäßiger Fertigungsstättenbesichtigung- werden umgehend die entsprechenden Maßnahmen gegen die widerrechtlichen Verwender eingeleitet.
Weitere Informationen zum Gerätesicherheitsgesetz können den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung entnommen werden.
Ein einfaches Gutachten kann von den meisten Technischen Überwachungsvereinen erstellt werden. Sie besagen in der Regel, dass die vorliegenden Produkte technisch und mechanisch sicher sind. Bei den Schadstoffen werden lediglich die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten. Zusammenfassend wird dadurch ausgesagt, dass die Produkte des gesetzlichen Anforderungen genügen. TOXPROOF Zertifikate gehen in wichtigen Bereichen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Beispielsweise wird durch TOXPROOF Zertifikate unter anderem geregelt, dass der Schwermetallgehalt nochmals wesentlich reduziert wird im Vergleich zu den gesetzlichen Anforderungen, um weitere 90% . In die TOXPROOF Kriterien fließen die aktuellsten technischen Entwicklungen ein.
TÜV-GS Zertifizierung setzt neuen Maßstab für Sicherheit und Qualität