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Angebotsfehler zu meinem Vorteil

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  #1  
Alt 04.12.2007, 19:40
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 12.11.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 19
Standard Angebotsfehler zu meinem Vorteil

Hallo habe eine frage hoffe doch das ihr mir helfen könnt...

habe ein Angebot vom einem WB-Studio erhalten das fehlerhaft beim zusammen addieren der Beträge ist. Der Betrag wäre zu meinen Gunsten, jetzt meine Frage:

Ist das Angebot verbindlich? Müsste die Firma das Wasserbett mit dem Preis an mich verkaufen?

Danke im vorraus
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  #2  
Alt 04.12.2007, 20:19
Benutzerbild von Evelin
V.I.P.
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: Bielefeld
Beiträge: 723
Standard

Musst du dir die Geschäftsbedingungen mal durchlesen. Denke aber nicht das dies zwingend ist, gerade wenn nicht mal ein Datum drauf steht. Aber toi, toi, toi!
__________________
+++ Wasserbett von Aqua Comfort in Paderborn +++
Modell: Softside Inside XL mit Deluxe und Superior Ausstattung Dual 70% und 50% gedämpft mit La Bottega Designerbett und Spiegelpodest
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  #3  
Alt 04.12.2007, 20:30
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 12.11.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 19
Standard

Geschäftsbedingungen stehen auf dem Angebot nicht dauf aber ansonsten alles wie: gültigkeit, erstellung des Angebots, lieferzeit, adresse, Zahlungsvereinbarungen, Zahlungsbedienungen
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  #4  
Alt 04.12.2007, 21:24
reen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

da der fehler durch falsch zusammenaddierte beträge entstand kann der händler von seinem angebot zurücktreten ... muss dich leider enttäuschen.

du schließt zwar einen kaufvertrag ab, aber der händler kann diesen anfechten.

Anfechtungsgründe sind laut BGB u.a.:

- Irrtum (Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschaftsirrtum) (§ 119 Abs. 1, 2 BGB) und falsche Übermittlung (§ 120 BGB)

- [...]

diese erfüllen wohl deinen sachverhalt
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  #5  
Alt 04.12.2007, 21:29
Benutzerbild von Amazone
Moderatorin
 
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: ... bei mir zu Hause
Beiträge: 4.038
Standard

Mal ganz subjektiv gesprochen:
Ich würde so keine "Geschäftsbeziehung" beginnen wollen!

Persönlich empfinde ich das so:
Ich möchte fair von meinem Händler behandelt und nicht über den Tisch gezogen werden.
Also kann er das selbstverständlich auch von mir erwarten!
__________________
LG, Amazone
Ein Hardside, Dual, 200x220, geliert und ein Softside, Mono, 180x220, mittelberuhigt

"Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann"

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  #6  
Alt 04.12.2007, 21:43
Neu-Einsteiger
 
Registriert seit: 12.11.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 19
Standard

Zitat:
Zitat von Amazone Beitrag anzeigen
Mal ganz subjektiv gesprochen:
Ich würde so keine "Geschäftsbeziehung" beginnen wollen!

Persönlich empfinde ich das so:
Ich möchte fair von meinem Händler behandelt und nicht über den Tisch gezogen werden.
Also kann er das selbstverständlich auch von mir erwarten!
Sehe ich ähnlich vorallem weil ich mit der Beratung absolut zufrieden war und es hat mich einfach interessiert wie da die Rechtslage ist!
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