da der fehler durch falsch zusammenaddierte beträge entstand kann der händler von seinem angebot zurücktreten ... muss dich leider enttäuschen.
du schließt zwar einen kaufvertrag ab, aber der händler kann diesen anfechten.
Anfechtungsgründe sind laut BGB u.a.:
- Irrtum (Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschaftsirrtum) (§ 119 Abs. 1, 2 BGB) und falsche Übermittlung (§ 120 BGB)
- [...]
diese erfüllen wohl deinen sachverhalt
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