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Schlafen-Aktuell
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Wertersatzpflicht Fernabsatzvertrag
 05.11.2010, 10:33
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Administrator
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Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.186
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EDIT: 08.Nov.
Absatz (erste Marktreaktion) gelöscht weil Information überholt!
Zitat:
Zitat von Amazone
...Sprechen wir mal kurz nicht von "technischen Mängeln" oder falschen Qualitätserwartungen des Kunden.
Ich denke, es ist unbestritten, dass man sich an ein Wasserbett, und das damit verbundene neue Liegegefühl (beim Umstieg von der konventionellen Matratze), erstmal gewöhnen muss.
Die nun angebenen 7 Tage sind, ich denke auch hier sind wir uns einig, zu wenig Zeit.
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Sprechen wir mal davon das jeder Händler dem Kunden gerne 30 Tage, 60 Tage oder gar 90 Tage anstatt der 7 Tage (woher kommen die eigentlich?) einräumen darf. Dem steht kein Gesetz entgegen! 
Geändert von admin (08.11.2010 um 13:14 Uhr).
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 05.11.2010, 12:35
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Moderatorin
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Registriert seit: 13.12.2006
Ort: ... bei mir zu Hause
Beiträge: 3.942
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Zitat:
Zitat von admin
Sprechen wir mal davon das jeder Händler dem Kunden gerne 30 Tage, 60 Tage oder gar 90 Tage anstatt der 7 Tage (woher kommen die eigentlich?) einräumen darf. Dem steht kein Gesetz entgegen! 
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Genau, er darf, aber er muss nur 7 Tage (wenn ich das richtig verstanden habe). 
Woher genau diese Zeitspanne kommt, würde mich auch sehr interessieren.
Denn genau um diese (kurze) Frist ging es mir ja.
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LG, Amazone
Ein Hardside, Dual, 200x220, geliert und ein Softside, Mono, 180x220, mittelberuhigt
"Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann"
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 05.11.2010, 13:03
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Administrator
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Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.186
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So wie ich das verstanden habe kann der Konsument nach Gesetz innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen seine Prüfung vornehmen.
Was jetzt nicht bedeutet dass er 14 Tage prüfen darf!
Ich denke sogar dass er nicht einmal 3 Tage prüfen darf. Das ist nach meiner Rechtsauffassung schon eine Nutzung. Das stand nur gar nicht zur Diskussion. Dem Händler ging es wohl mehr darum ob der Kunde überhaupt Wasser zur Prüfung in das Wasserbett einfüllen muss bzw. darf? Den er soll ja nicht prüfen können ob er mit dem Produkt Wasserbett zurecht kommt sondern nur ob die beschriebene Qualität der tatsächlichen Qualität entspricht. Allerdings kann der Kunde (und da beißt sich die Katze selbst in den Schwanz) einige Verarbeitungskriterien wie die Exaktheit der Gesamtanfertigung nur im Gebrauchszustand beurteilen. Und da ist der Wertverlust dann ja schon eingetreten. Man kann für eine weitere Nutzung dann höchstens noch geringe Nutzungsgebühren berechnen oder diese ganz untersagen. Was dann aber bedingt das der Käufer diese Nutzung dann auch ehrlich angibt. Das erscheint jedoch Lebensfern weshalb ein Urteil zu einer solchen Situation auch keinen praktischen Sinn ergeben würde. Man wird aber noch die Diskussionen der Rechtsgelehrten dazu verfolgen müssen.
Geändert von admin (05.11.2010 um 13:22 Uhr).
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 05.11.2010, 13:28
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Neu-Einsteiger
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Naja also die Argumente sind zwar logisch richtig aber die Analogie hinkt.
Die Nutzungsdauer eines Hochzeitskleides dürfte 2-3 Tage betragen, also das Wirtschaftsgut wird für diese Gesamtnutzungsdauer gekauft. Eine Prüfung ob es für diesen Zweck ausreicht sollte dabei dann in einer Zeitspanne erfolgen können die Relativ zur Nutzung angemessen ist, also anprobieren ob es passt und wohl 2 Tage lang getragen werden kann.
Ein Wasserbett kauft man für mehrere Jahre, ich denke, dass dort eine Prüfung über 3 Tage auch noch angemessen sein kann.
Das Argument, dass man im Geschäft ja nicht exakt dasselbe Bett prüfen kann ist doch nicht Stichhaltig, denn das ist fast nirgendwo möglich. In den meisten Fällen lässt sich nur die gleiche Sache prüfen. Gerade bei moderner Serienfertigung sind die Abweichungen zum Prüfexemplar aber meist so verschwindend gering, dass man davon ausgehen kann, dass die erworbene Sache exakt dieselben Eigenschaften besitzt.
Wenn man ein Wasserbett zur Prüfung nicht befüllen darf hiesse das ja, dass ich einen Fernseher zur Prüfung nicht einschalten darf. Wenn er nicht angeht -> Defekt. Wenn das Bett nicht dicht ist -> Defekt. Das verstehe ich tatsächlich noch unter Prüfung.
3 Tage Prüfen - Ich würd nen TV auch maln paar Stunden durchzappen um zu gucken ob das Produkt den alltäglichen Anforderungen genügt.
Was hier natürlich gar nicht angesprochen wurde ist, dass es ja schon Händler gibt die eine Nutzung zur Prüfung explizit für eine gewisse Zeitspanne erlauben um den Kunden davon überzeugen zu können, dass ihr Produkt so hochwertig ist wie es ihr Prospekt behauptet.
Händler die basierend auf diesem Urteil den Kopf in den Sand stecken sollten also vielleicht mal ihre Produktplazierung am Markt überprüfen.
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 05.11.2010, 13:41
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Administrator
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Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.186
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Zitat:
Zitat von chrisw
Das Argument, dass man im Geschäft ja nicht exakt dasselbe Bett prüfen kann ist doch nicht Stichhaltig ...
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Ich glaube das kaum ein Kunde exakt das Wasserbett kauft auf dem er im Ladengeschäft gelegen hat.
- Drei Standardlängen
- X Breiten
- X Cover
- X Beruhigungen
Das ergibt so viel Variationen das die kein Händler vorhalten kann!
Zitat:
Zitat von chrisw
Händler die basierend auf diesem Urteil den Kopf in den Sand stecken sollten also vielleicht mal ihre Produktplazierung am Markt überprüfen.
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Nun, nehmen wir mal den superteuren TV zur Fußball WM.
Als Internethändler würde ich in dieser Zeit eventuell lieber schließen.
Sicherlich gibt es dann aber auch bald Datenbanken für solche extrem Kunden oder es gibt Timer in den Geräten die Auskunft über die Laufzeit geben. Ähnlich einem km Zähler im Auto.
Huch, und wieder eine goldene Geschäftsidee in unserem Forum!
Das jemand ein Wasserbett mal eben Just for Fun bestellt, sich die Arbeit mit Auf- und Abbau macht, halte ich allerdings für relativ vernachlässigbar.
Interessanter wird das Thema bei Luftmatratzen und einfachen Gästebetten.
Geändert von admin (05.11.2010 um 14:06 Uhr).
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 05.11.2010, 16:15
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Neu-Einsteiger
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Registriert seit: 19.11.2009
Ort: Krefeld
Beiträge: 15
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Zitat:
Zitat von admin
Nun, nehmen wir mal den superteuren TV zur Fußball WM.
Als Internethändler würde ich in dieser Zeit eventuell lieber schließen.
Sicherlich gibt es dann aber auch bald Datenbanken für solche extrem Kunden oder es gibt Timer in den Geräten die Auskunft über die Laufzeit geben. Ähnlich einem km Zähler im Auto.
Huch, und wieder eine goldene Geschäftsidee in unserem Forum! 
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Ich habe zur WM jede Menge Leute gehört die diese Idee hatten. Gemacht hat es davon kein einziger denn die WM war viel länger als 2 Wochen und wenn sich einer einen Bestellt hat wollte er ihn eh nicht zurückschicken da das neue Teil viel zu gut ins Wohnzimmer passte
Viele Geräte haben so einen Timer übrigens schon... zum evtl. Ausschluss der Garantie wenn das Ding 24/7 lief.
Zu Versuchen eine Gesetzliche Regelung an ein paar Individuen aufzureiben ist mal überhaupt nicht sinnvoll.
Die Kaufhäuser müssen sich mit Dieben rumschlagen, die Internethändler halt mit Wertverlust durch Prüfung. Ich sehe da absolut kein Problem drin.
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 05.11.2010, 20:51
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Administrator
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Beiträge: 2.186
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So, jetzt haben wir mal ein paar Dinge in einem Artikel zusammengefasst.
Etwas später als alle anderen, dafür aber hoffentlich gründlicher.
Es bringt ja nix sich mit Süddeutsche und Co. auf ein Renner der Geschwindigkeit einzulassen.
Wertersatz beim Wasserbettenkauf
Geändert von admin (05.11.2010 um 21:35 Uhr).
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 12.11.2010, 12:54
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Registriert seit: 26.08.2005
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Beiträge: 829
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Wie bei vielen Dingen wird über das Wichtigste hier nie gesprochen und deswegen ist das Gerede des Anwaltes völliger Blödsinn.
Hallo es geht um ein Bett. Wie kann folglich der Liegekomfort getestet werden?
Man geht in der ganzen Diskussion davon aus, dass Wasserbett gleich Wasserbett ist.
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Schlafoase Bettenstudio - Filialen in Nürnberg, Lauf, Schwabach und Wien
Rambazama in der Schlafoase - Räumungsverkauf wegen Umbau - ca. 100 Betten sofort lieferbar ! - Details siehe: http://www.schlafen-aktuell.de/haendler/108.html
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