|
Wasserbetten-News
Schlafen-Aktuell
|
 26.08.2010, 10:45
|
|
Neu-Einsteiger
|
|
Registriert seit: 29.07.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 13
|
|
Sooo ich dachte ich melde mich auch mal wieder. Leider muss ich immer noch warten  Gab wohl irgendwelche Probleme in deren langer, langes hin und her, 3 neue Liefertermine genannt worden und immer noch nix da. Ende von der Geschichte, wenns gut läuft kann ich nächste Woche endlich im heiss ersehnten Bett schlafen.
Nachgebessert wurde schon, ich hab n Bettlacken geschenkt bekommen. Jetz muss ich mal schauen ob nicht noch Reinigungstücher mit rausspringen. Lifertermin ist ja nun schon um 3 Wochen überzogen....
|
 26.08.2010, 11:13
|
|
Administrator
|
|
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.320
|
|
3 Wochen überzogen?
Manö, da sollte mehr als nen Bettlacken und nen paar blöde Reinigungstüchef für heraus springen.
Mal was zum Recht, ohne das man das jetzt ausreizen muss.
Wenn du einen Vertrag hast muss der eingehalten werden.
Ansonsten kannst zum Almi gehen, der hat im Regelfall alles auf Lager und einen eventuellen Mehrpreis deinem Händler in Rechnung stellen. Das jetzt aber nur rein Theoretisch. Ein bischen zu und ab tun, sollte man immer. Das erleichtert den sozialen Umgang zwischen uns Menschen. Man sollte sich aber auch nicht für dumm verkaufen und sich mit einem Bettlacken abspeisen lassen.
3 Wochen über Termin, wegen solchen Fehlern habe ich meinen Laden seiner Zeit aufgegeben, weil mir das alles über den Kopf gewachsen war. Wenn man etwas nicht schaft, muss man die Konsequenzen ziehen!
|
 26.08.2010, 11:22
|
|
Neu-Einsteiger
|
|
Registriert seit: 29.07.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 13
|
|
Naja ob ich da noch so viel rausholen kann ist halt die Frage... ich mein der Händler ist schon von 2400 auf 1800 runter weils ein "Messebett" war, das halt auf abruf rumstand... ANGEBLICH, was ja nicht sein kann wenn die Matratzen nicht im Lager waren.
Ja das mit dem Vertragsrecht ist mir bewusst, aber ich will da jetzt auch nicht so nen Mega aufstand machen.
Ich werd wohl eher versuchen noch ein paar Euro rauszuschlagen. Allein schon weil ich seit 2 Wochen aufm Boden schlafe und der Rücken sich auch langsam meldet.
Ich werd euch auf dem laufenden halten.
Was denkt ihr denn wie viel ich bei 3 Wochen noch am Preis schrauben kann?!
|
 26.08.2010, 11:30
|
|
Administrator
|
|
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.320
|
|
Exakt das was Du für gerecht hälst!
Du hast das Zepter in der Hand und kannst, wenn der Liefertermin explizit vertraglich festgeschrieben ist, die Bedingungen diktieren!
Schau mal was genau im Vertrag steht. Steht da der exakte Liefertermin oder ein ca. davor?
Aber auch wenn da steht Liefertermin ca. Woche X. Würde ich 3 Wochen als das absolute Maximum akzeptieren wollen.
|
 26.08.2010, 11:49
|
|
Neu-Einsteiger
|
|
Registriert seit: 29.07.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 13
|
|
Da müsst ich noch mal nachsehen, soweit ich mich erinnern kann steht aber "Maximale Lieferzeit 2 Wochen" dran. Tag x ist nicht festgelegt.
Nach den 2 Wochen wurde ich vertröstet auf die nächste Woche, da hieß es dann auf jeden fall in Woche 4. Jetzt ist Woche 4 und es heißt kann auch erst nächste Woche sein.
|
 26.08.2010, 12:19
|
|
Administrator
|
|
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.320
|
|

"Maximale Lieferzeit 2 Wochen"
sehr Kundenfreundlich!
Also wie schon geschrieben, man muss sein Blatt nicht ausreizen. Dein Recht im schlimmsten Fall der Fälle, das du dir einen Händler suchst der sofort liefern kann und eventuelle Mehrkosten muss dann dein Händler tragen. Das muss übriegens kein Butime sein. Wenn das billigst und mindestens gleichwertige Wasserbett was du sofort erhalten kannst, 10.000,- € kostet ist es dein Recht dieses zu kaufen und den Mehrpreis zahlt der Händler! Das macht man aber nur im Ausnahmefall. Ich zumindest würde so etwas nur im allerletzten Fall machen. Kannst dir aber ausrechnen wie weit dir der Händler da noch entgegen kommen kann. Selbst wenn er dir das Bett zum E.K. überlässt, hat er im Vergleich zu deinen rechtlichen Möglichkeiten noch einen Schnapp gemacht.
Ich würde fordern:
3 Spannbetlacken
Eine doppelte Bettwäschegarnitur von Joop oder gleichwertig
und Pflegemittel für mindestens ein Jahr
Im Gegenzug würde ich im eine Fristverlängerung ab sofort für 14 Tage einräumen. Keinen Tag mehr!
Da hat der Händler noch lange keine Miesen gemacht tut im aber weh!
Meine Meinung zur Moral des ganzen: Ein Händler der versprechen nicht einhält, hat am Markt nichts zu suchen. Der macht nur dehnen das Leben schwer und nimmt dehnen einen Teil ihrer Existenzgrundlage die es drauf haben! Ist das ein Ausrutscher (im Einzelfall kann das den besten passieren), wird so etwas den Händler schmerzen aber er wird es überleben. Ist es kein Ausrutscher, soll er besser Taxi fahren gehen und das Geschäft den Profis überlassen!
Liegt das ganze eventuell im Verantwortungsbereich von BluTime (kann dir aber egal sein), kann sich der Händler dort schadlos halten!
Geändert von admin (26.08.2010 um 12:32 Uhr).
|
 26.08.2010, 14:17
|
|
|
|
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 850
|
|
Naja, so ganz verstehe ich das nicht. Wenn es doch ein Ausstellungsbett ist, dann kann er es doch liefern. Wenn er es Dir mit einer anderen Beruhigung verkauft hat und nur auf die Wasserkerne wartet, die vielleicht von BluTimes auf Grund deren Umzuges verspätet bei ihm eintreffen, so soll er doch das Bett erst mal mit der "FALSCHEN" Beruhigung aufbauen und dann nochmal umbauen. Am Boden schlafen lasse ich meine Kunden NICHT.
Admin hat schon recht aber man sollte es echt nicht übertreiben. Alles ist immer ein Geben und Nehmen.
...nicht vergessen, dass Bett ist mit 1800.- wenn alles so stimmt, echt ein Hammerpreis.
__________________
Schlafoase Bettenstudio - Filialen in Nürnberg, Lauf, Schwabach und Wien
Rambazama in der Schlafoase - Räumungsverkauf wegen Umbau - ca. 100 Betten sofort lieferbar ! - Details siehe: http://www.schlafen-aktuell.de/haendler/108.html
|
 26.08.2010, 14:51
|
|
|
|
Registriert seit: 07.11.2005
Ort: 51429 Bensberg
Beiträge: 2.352
|
|
Das was der Admin sagt, stimmt aber leider nur zum Teil. Denn erstens müssen dafür Fristen gesetzt werden, die nicht eingehalten werden und zum Weiteren darf der Neukauf nicht vollkommen ausserhalb der normalen Grenzen liegen (1800 € zu 10000 €). Da durfte ich bereits diverse Gutachten zu machen (Wertfestellungsgutachten), die solche Fälle betrafen.
Zitat:
Ich würde fordern:
3 Spannbetlacken
Eine doppelte Bettwäschegarnitur von Joop oder gleichwertig
und Pflegemittel für mindestens ein Jahr |
Fordern kann man viel, aber ob man es auch bekommt ist die zweite Frage.
Die Pflegetücher und zusätzliches Pflegemittel für 1 Jahr sollten aber auf jeden Fall drin sein.
Ansonsten genauso wie Almi sagt. Soll er halt erstmal das mit den anderen Kernen aufbauen.
|
 26.08.2010, 15:37
|
|
Neu-Einsteiger
|
|
Registriert seit: 29.07.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 13
|
|
Also das Bett war genau so wie im ersten Post beschrieben im System als vorrätig gekennzeichnet.
Angeblich ist durch den ganzen Umzug bei BluTiems nicht aufgefallen, das die Kerne doch nicht vorrätig waren. Was ich aber wiederrum nicht verstehen kann wenn das Bett für ne Messe auf Abruf bereit sein sollte.
Auf dei Idee mit der Beruhigung bin ich noch nicht gekommen. Die Frage ist aber ob sich der Aufwand jetzt nochlohnt, wenn die Kerne sagen wir mal bis Montag oder Dienstag geliefert werden.
Ich denk mir halt, das ich bei einem Preis von 1800 nicht mehr all zu viel fordern kann, das Bett kostet in der "Konfiguration" ca 2400 nach Liste....
|
 26.08.2010, 17:56
|
|
Administrator
|
|
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 2.320
|
|

Zitat:
Zitat von Olli
Denn erstens müssen dafür Fristen gesetzt werden, die nicht eingehalten werden ...
|
Soweit so gut, so selbstverständlich.
Zitat:
Zitat von Olli
... und zum Weiteren darf der Neukauf nicht vollkommen ausserhalb der normalen Grenzen liegen ...
|
Es gibt da definitiv keine Grenze. Außer einer der Vernunft des Vertragspartners, das der sich im Zweifelsfall selber kümmert.
Du musst nicht einmal groß Angebote herein holen. In den nächsten Laden gehen, was kostet das billigste Bett was mindestens Blutimequalität besitzt (da kann man sich dann drüber streiten) und morgen lieferbar ist und gut ist es! Wenn man auf Nummer sicher geht, holt man aber drei Angebote ein. Das kommt im Zweifelsfall bei jedem Richter besser an!
Ich habe so etwas ähnliches mit meiner Videokamera durch. Defekte Kamera geliefert bekommen und die wollten das Ding für 4 Wochen einschicken!
Du glaubst es nicht was die Plötzlich springen konnten als ich schriftlich klar machte das ich meine Rechte kenne, ihnen eine 2tages Frist gesetzt habe und deutlich machte das die gerne die Kamera einschicken könnten, ich mir dann aber für diese Zeit eine Kamera mit 24p Modus leihen werde, oder Sie mir eine für diese Zeit zur Verfügung stellen. Das wollten die nämlich erst nicht weil die keine da hatten! Ging dann aber ganz schnell doch! Aus Mangel an alternativen hätte ich mir sonst nämlich eine Red (extrem teures Profigerät) leihen müssen.
Selbstredend das ich den Brief zusammen mit einem Zeugen persönlich abgegeben habe. Drei Stunden später kam der Anruf, ich solle am nächsten Tag vorbei kommen, man lässt eine Kamera per Privatkurier aus Frankfurt kommen.
Geändert von admin (26.08.2010 um 18:01 Uhr).
|
|
Themen-Optionen
|
|
|
|
Ansicht
|
Linear-Darstellung
|
|
|